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RSA Ausgabe 2021 |
Nach mehr als zwei Jahrzehnten
Überarbeitungszeit ist es soweit: Die neuen Richtlinien zur
verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, RSA Ausgabe 21, wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau
ARS 24/2021 am 15. Februar 2022 im Verkehrsblatt bekannt gegeben
(VkBl. 3/2022 S. 46). Sie lösen die RSA 95 ab. Die
jeweiligen Einführungserlasse der einzelnen Bundesländer werden
zeitnah erwartet. |
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Die wesentlichen Änderungen der neuen RSA 21 finden Sie hier:
RSA 21
kompakt |
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Folgende Allgemeine
Rundschreiben (ARS) wurden im Zusammenhang mit der
Bekanntgabe der RSA 21 aufgehoben: |
ARS 06/1995 vom 30.01.1995 - Bekanntgabe der
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen - RSA 95 |
ARS 19/1996 vom 18.07.1996 - Korrekturen der
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen - RSA 95 |
ARS 10/2000 vom 18.04.2000 - Änderungen der
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen - RSA 95 |
ARS 17/2009 vom 08.12.2009 - Arbeitsstellen auf
Bundesautobahnen - Regelungen für Nachtbaustellen |
ARS 06/2014 vom 24.04.2014 - Regelpläne zum Einsatz
von Warnschwellen, Einführung der TLP Warnschwellen |
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Hinweise zum "Inkrafttreten" der
RSA 21
Da inzwischen verschiedene Auffassungen zum "Inkrafttreten" der
RSA 21 bekannt wurden (u.a. das die RSA 21 sofort gelten würden,
oder dass bis zur endgültigen Einführung durch die Bundesländer
vermeintlich noch die RSA 95 anzuwenden seien), soll diese
Thematik hier kurz erläutert werden:
Die RSA 21 wurden - im Gegensatz zu
den RSA 95 - nicht verbindlich für den Bereich der
Bundesfernstraßen eingeführt, sondern sie wurden - mit Verweis
auf die FGSV als Herausgeber und Bezugsquelle - lediglich "als
existent" bekannt gegeben. Die "rechtswirksame" Einführung
auf Landesebene bedarf entsprechender Einführungserlasse der
jeweiligen Bundesländer. Im Zuständigkeitsbereich des Fernstraßen-Bundesamtes
erfolgt die Einführung gegenüber der Autobahn GmbH (vgl. ARS 24/2021).
Die praktische Anwendung der RSA 21
ist jedoch ab sofort möglich, da die zuständigen Behörden in
erster Linie auf Grundlage der StVO bzw. VwV-StVO anordnen und
die RSA 21 hierzu die passende Grundlage bieten - auch ohne
expliziten Einführungserlass. |
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"Wann
tritt das in Kraft?"
"Das tritt, ...nach meiner Kenntnis ist das sofort, ...unverzüglich" |
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Die RSA 95 können zudem bereits seit
dem Jahr 2009 nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden, da
u.a. die restriktiven Vorgaben zu einzelnen Verkehrszeichen
(VwV-StVO) umfassende Korrekturen insbesondere der Regelpläne
zur Folge haben (in der Praxis blieb dies 12 Jahre lang meist
unberücksichtigt).
In diesem Zusammenhang noch der
Hinweis, dass der Bezug der VwV-StVO auf die RSA noch nicht
geändert wurde und deshalb fehlerhaft ist. So verweist die
VwV-StVO bei
Zeichen 123 und zu § 43 StVO weiterhin auf die "Richtlinien für
die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" und damit genau
genommen auf die RSA 95, weil das im Titel der RSA 21 neu enthaltene
"verkehrsrechtliche" fehlt. Zudem gibt es das an gleicher Stelle
benannte "Bundesministerium für Verkehr und Digitale
Infrastruktur" nicht mehr, da dieses sich ständig umbenennende
Ministerium nun "Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
heißt. Da sieht man, wo die Prioritäten liegen. Hierzu muss man
wissen, dass die finale Fassung der RSA 21 bereits am 23.06.2021
dem BMVI zur Einführung zugegangen ist, daher wäre es seit
diesem Zeitpunkt nicht nur möglich, sondern letztendlich auch
nötig gewesen, den Bezug in der VwV-StVO entsprechend zu ändern.
Bemerkenswert dabei ist, dass die VwV-StVO letztmalig am
15.11.2021 angepasst wurde - die Korrektur bezüglich der RSA 21
hätte in diesem Zusammenhang problemlos erfolgen können. |
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Bezugsquellen der neuen Richtlinien zur
verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA Ausgabe 2021 |
Die RSA 21 sind seit
15.02.2022 als Druckausgabe erhältlich. Neben der Fassung
des FGSV-Verlages als offizieller Herausgeber und Rechteinhaber,
sind die RSA Ausgabe 2021 u.a. beim Verkehrsblatt-Verlag, beim
Kirschbaum-Verlag und bei Moravia erhältlich. Zusätzlich zur
gedruckten Ausgabe werden die RSA 21 auch als PDF-Datei sowie im
FGSV-Reader zur Verfügung gestellt. Näheres entnehmen Sie bitte
den nachfolgend verlinkten Websites. |
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Aus verschiedenen Gründen war es
bislang nicht möglich, rsa-online.com auf den
aktuellen Stand zu bringen. Daher werden die bereits vorhandenen Inhalte
der Website nicht sofort mit Erscheinen der RSA 21 aktualisiert. Die
vollständige amtliche Fassung der neuen RSA Ausgabe 2021
beziehen Sie bitte bei
autorisierten Quellen. Eine Downloadmöglichkeit des Gesamtwerkes
wird es auf rsa-online.com nicht geben, da die RSA 21 dem
Urheberrecht des FGSV-Verlages unterliegen. |
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Urheberrecht der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV
bzw. FGSV-Verlag)
Die RSA 21 werden nicht wie bisher vom
Bundesverkehrsministerium selbst herausgegeben, sondern - mit
Verweis auf den FGSV-Verlag als Bezugsquelle - im Verkehrsblatt
bekannt gegeben. Im Sinne der bisher üblichen Anwendungspraxis
wurden zumindest die Regelpläne von den umfassenden Beschränkungen des
Copyrights freigestellt, so dass die Pläne weiterhin ohne spezielle Lizenznahme im Anwendungsbereich der RSA
verwendet werden dürfen. Dies schließt das klassische Kopieren
ebenso ein, wie die Weitergabe und Speicherung als digitale
Daten (z.B. im Rahmen von Planung, Ausschreibung und Vergabe,
sowie im gesamten Anordnungsprozess, einschließlich Kontrolle
und Überwachung). Zudem dürfen kurze Auszüge bzw. Zitate aus der
Textfassung z.B. als Auflagen bzw. Anhänge zur
verkehrsrechtlichen Anordnung wie bisher üblich verwendet
werden. Eine vollständige Wiedergabe der RSA 21 bzw. eine eigene
Drucklegung des Gesamtwerkes en bloc, bedarf jedoch der
Genehmigung durch den FGSV-Verlag. Dies betrifft
selbstverständlich auch
die Verbreitung der RSA 21 als PDF-Datei. |
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Wichtiger Hinweis zu den neuen Regelplänen:
Die neuen Regelpläne weichen sowohl inhaltlich, als auch hinsichtlich der
Nummerierung von den alten Varianten ab. Bei Ausschreibung, Beantragung,
Anordnung und Beauftragung sollte daher immer Bezug auf die RSA
21 genommen
werden, im Idealfall mit dem jeweiligen Regelplan als Anhang. Die bloße Benennung der Regelplan-Nummer führt hingegen
unweigerlich zu Missverständnissen und damit ggf. zu einer ganz
anderen Ausführung als eigentlich geplant bzw. angeordnet.
Die neuen Regelpläne können unter
www.fgsv-verlag.de/rsa-21-pdf eingesehen werden.
Hierzu bitte auf der
verlinken Seite nach unten scrollen, dort sind die Pläne
als pdf-Dateien bereitgestellt. Es handelt sich um 33 Regelpläne
für innerörtliche Straßen, 23 Regelpläne für Landstraßen und 40
Regelpläne für Autobahnen. Künftig sind die Pläne in der
bewährten Darstellung auch auf rsa-online.com verfügbar. |
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rsa-online.com ist ein privates
Projekt - daher wird die Überarbeitung der gesamten Website noch
einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Autor versichert aber, dass
es keine zwei Jahrzehnte dauern wird ;-)
Weiter zu alten Website - Stand
November 2021 |
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