Einsatz von Kabelbrücken bzw. Schlauchbrücken

 
     
 

In diesem Beitrag werden die Einsatzkriterien von Kabelbrücken bzw. Schlauchbrücken, die für die Verlegung am Boden vorgesehen sind, besprochen. Kabel- bzw. Schlauchüberführungen im Luftraum der Straße kommen zwar in diesem Zusammenhang auch zur Sprache, werden aber hinsichtlich ihrer konstruktiven Ausführung und Absperrung nicht näher erläutert.

 
     
 

 
     
 

Beim Verlegen von Kabeln bzw. Leitungen und Schläuchen auf öffentlichen Verkehrsflächen, ergibt sich eine nicht zu unterschätzende Stolper- bzw. Sturzgefahr nebst entsprechenden Haftungsrisiken. Zwar wird durch die ständige Rechtsprechung vor allem Fußgängern eine erhöhte Sorgfaltspflicht auferlegt "Augen auf im Straßenverkehr", dennoch kann dies allein keine Grundlage für eine mangelhafte Ausführung bzw. unzureichende Absicherung von Leitungen oder Schläuchen sein.

Denn neben "unachtsamen" Fußgängern - z.B. auch vom Smartphone abgelenkte "Smombies" - werden die jeweiligen Verkehrsflächen auch durch Rollstuhlfahrer bzw. Personen mit Rollator oder Elektromobil, sehbehinderten Menschen, Kindern auf Fahrrädern (auf Gehwegen bis zum Alter von 10 Jahren), oder Radfahrern (auf Radwegen bzw. freigegebenen Gehwegen, oder als radelnde Begleitperson eines Rad fahrenden Kindes auf dem Gehweg) usw. genutzt. Es ist also keinesfalls so, dass der Zustand einer Verkehrsfläche allein nach den vergleichsweise geringen Anforderungen eines "sportlich-dynamisch-aufmerksamen Fußgängers" bemessen werden kann.

Zudem spielt auch das Fußgängeraufkommen eine wesentliche Rolle, denn gerade auf gut besuchten Weihnachts- oder Jahrmärkten und in stark frequentierten Fußgängerzonen, wo die Menschen quasi in der Masse "mitschwimmen", bleibt der notwendige Blick auf den Boden meist aus. Hindernisse müssen daher auf diesen Verkehrsflächen nicht nur auffällig gekennzeichnet sein, sondern sollten im Idealfall so ausgebildet werden, dass eine Sturzgefahr selbst für unachtsame Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist bzw. zumindest bestmöglich minimiert wird.

 
     
 

Vorschriften zum Einsatz von Kabelbrücken
Konkrete Vorschriften für den Einsatz von Kabel- bzw. Schlauchbrücken existieren bislang nicht. Mit Ausnahme der DIN 14820, welche die Beschaffenheit von Schlauchbrücken maßgeblich für den temporären Einsatz bei Feuerwehr, THW usw. regelt, gibt es zudem keine aussagekräftigen Produktnormen bzw. Lieferbedingungen für Kabelbrücken und ähnliche Einrichtungen (die Verkehrssicherheit betreffend). Daher gilt es, für den jeweiligen Anwendungsfall das passende Produkt auszuwählen und zwar unter Berücksichtigung der Anforderungen aller Verkehrsarten, die derartige Systeme überqueren müssen.

 
     
 

Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung
Schlauch- bzw. Kabelbrücken sind keine Verkehrseinrichtungen im Sinne der StVO und können daher als "Sicherungselement" grundsätzlich nicht angeordnet werden. Ihr Einsatz obliegt daher dem Verantwortlichen (Unternehmer), der die jeweilige Schlauch- bzw. Leitungstrasse errichtet bzw. errichten lässt. Hierzu ist im öffentlichen Verkehrsraum eine Genehmigung erforderlich (Sondernutzungserlaubnis), die üblicherweise an bestimmte Auflagen gekoppelt ist. So wird bei Kabelbrücken im Fahrbahnbereich in der Regel immer ein entsprechender Warnhinweis via Verkehrszeichen nebst Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich sein, ggf. ergänzt mit Leitbaken oder Leitkegeln. Ohne verkehrsrechtliche Anordnung dürfen die notwendigen Verkehrszeichen und Absperrgeräte nicht aufgestellt werden - daher ist diese im Zusammenhang mit Kabelbrücken letztendlich doch erforderlich, auch wenn das Element "Kabelbrücke" selbst nicht Gegenstand dieser Anordnung ist.

 
     
 

allgemeine Anforderungen aus der StVO
Die sichere Benutzbarkeit von Verkehrsflächen ergibt sich nicht allein aus der bekannten allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach BGB, sondern wird für den öffentlichen Verkehrsraum auch explizit im §32 Abs. 1 StVO benannt. Dort heißt es:

 
     
 

 

§ 32 Abs. 1 StVO
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. [...]

 

 
     
 

Umgangssprachlich wird mit "Straße" meist die Fahrbahn bezeichnet - der Begriff Straße umfasst jedoch u.a. auch Geh- und Radwege, Seitenstreifen, Parkplätze usw. (vgl. §2 StrG). Entsprechend gelten die Festlegungen des §32 StVO auch auf diesen Verkehrsflächen bzw. überall dort, wo öffentlicher Verkehr im Sinne der StVO stattfindet - und sei es lediglich Fußgängerverkehr.

 
     
 

 
 

Verarbeitung von Einblaßdämmung im Zuge einer Dachsanierung. Was zum Baustellenalltag gehört, ist eine unzulässige Hindernisbereitung nach §32 StVO.

 
     
 

Situationen wie im Foto sollten grundsätzlich vermieden werden - im Idealfall bereits durch eine sachgerechte Planung bzw. Organisation. Im konkreten Beispiel hätte der Anhänger z.B. direkt am Gebäude abgestellt werden können, um dann rechts daneben eine freie bzw. unverstellte Verkehrsfläche zur Verfügung zu stellen. Hierzu muss man in der gezeigten Arbeitsweise aber erstmal ein Problem sehen - und das möglichst bevor ein Unfall passiert.

 
     
 

 
 

ungesicherte Verlegung von Elektroleitungen und Schläuchen im Rahmen einer Veranstaltung.

 
     
 

Kabelbrücken zum Schutz von Kabeln bzw. Leitungen
Der Einsatz von Kabelbrücken erfolgt oftmals aus dem Anspruch heraus, Stolpergefahren durch "lose" verlegte Kabel oder Schläuche zu reduzieren. Bei genauer Betrachtung sind Kabelbrücken aber maßgeblich aus technischer Sicht erforderlich, um z.B. Elektroleitungen vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Dies gilt sowohl für Kabel bzw. Leitungen zur Energieversorgung, als auch für empfindliche Signalleitungen - z.B. bei Veranstaltungen. Selbst wenn man z.B. in einer einfachen Schuko-Verlängerungsleitung auf Grund des geringen Durchmessers keine nennenswerte Stolpergefahr sehen sollte - so erfordern doch zumindest die einschlägigen Anforderungen an den Betrieb dieser Leitung (z.B. DIN-VDE, Branchenstandards, Regelwerke der DGUV usw.) entsprechende Maßnahmen.

 
     
 

 
 

Stolpergefahr und mechanische Beanspruchung in Kombination.

 
     
 

Kabelbrücken und Barrierefreiheit
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen oder Veranstaltungen sollte es - soweit möglich - vermieden werden, Leitungen oder Schläuche unmittelbar auf Verkehrsflächen zu verlegen. Denn selbst eine dem Stand der Technik entsprechende Kabelbrücke beseitigt die Stolpergefahr nicht vollständig, sondern schafft im Grunde sogar eine neue (je nach Produkt und Anwendung). Zudem werden Kabelbrücken - je nach Ausführung - insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zum Hindernis, welches in vielen Fällen nur mit fremder Hilfe überwunden werden kann. Besonders problematisch erweisen sich mehrere Kabelbrücken-Strecken nebeneinander, wenn mehr Leitungen verlegt werden müssen, als in eine Kabelbrücke passen (mehr dazu später).

Es sollte daher stets versucht werden, Leitungen und Schläuche mit standsicheren Hilfsgerüsten (z.B. Gerüstbau- oder Traversenkonstruktionen) in einer entsprechenden Höhe über den jeweiligen Verkehrswegen zu führen. Dies gilt erst recht bei längerfristigen Maßnahmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gerade im Bereich von Baustellen oder Veranstaltungen die jeweiligen Verkehrsflächen ggf. auch durch große Kraftfahrzeuge (Lieferfahrzeuge, Feuerwehr) genutzt werden, so dass die Montagehöhe nicht allein nach Fußgängern und Radfahrern zu bemessen ist.

 
     
 

Kabelbrücken mit Rollstuhlrampe
Wenn die Verlegung im Luftraum über der Verkehrsfläche keine Option ist und Kabelbrücken zum Einsatz kommen, sind Rollstuhlrampen ein guter Kompromiss:

 
 

 
 

Beispiel einer Rollstuhlrampe an einer Kabelbrücke. Das modulare System erlaubt auch die Gestaltung deutlich breiterer Überfahrten bzw. Übergänge, so dass die komfortable Überquerung nicht nur auf einen kleinen Bereich beschränkt sein muss. Gerade in Fußgängerzonen oder auf großen Plätzen usw. bietet es sich an, die komplette Strecke mit diesen Elementen auszuführen. Das ist zweifellos ein Kostenfaktor, welcher jedoch mit Blick auf die Verkehrssicherheit, die Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen und insbesondere hinsichtlich möglicher Haftungsrisiken, nur eine untergeordnete Rolle spielt. Derartige Lösungen bieten auch weitere Vorteile, z.B. für Lieferanten (Überfahrbarkeit mit Paletten-Hubwagen, usw.), und stellen auch im Bereich von Radwegen eine sinnvolle Option dar.

 
     
 

farbliche Gestaltung von Kabelbrücken
Kabelbrücken sollten möglichst auffällig sein, damit sie deutlich als Hindernis erkennbar sind. Entsprechend sollten komplett schwarze Elemente im öffentlichen Verkehrsraum nicht zum Einsatz kommen - insbesondere wenn diese auch bei Dunkelheit genutzt werden.

 
     
 

 
 

Schwarze Kabelbrücke auf dunklem Pflaster - schlechte Sichtbarkeit bereits am Tag.

 
     
 

 
 

Schwarze Kabelbrücke auf hellem Pflaster - schlechte Sichtbarkeit spätestens bei Nacht.

 
     
 

 
 

Schwarze Kabelbrücke mit gelbem Deckel auf dunklem Pflaster - vergleichsweise gute Sichtbarkeit.

 
     
 

 
 

Vergleich von verschiedenen Standard-Farbkombinationen.

 
     
 

 
 

Beispiel für eine sehr gut sichtbare Farbgestaltung.

 
     
 

 
 

Hier ergibt sich ein guter Vergleich in Sachen Sichtbarkeit - linke Kabelbrücke in der Ausführung "Tarngelb".

 
     
 

 
 

Detailansicht.

 
     
 

Kabelbrücke "Marke Eigenbau"
Professionelle Kabelbrücken sind (je nach Produkt und Qualität) nicht gerade günstig, weshalb recht schnell Gedanken zum Eigenbau aufkommen. Die entsprechenden Ergebnisse in Form von Stahl- Alu- oder Holzkonstruktionen erweisen sich allerdings in den seltensten Fällen als praxistauglich. Das beginnt damit, dass sich Kunststoff-Kabelbrücken in einem gewissen Maße vorhandenen Bodenunebenheiten anpassen können. Diese Eigenschaft fehlt z.B. langen Konstruktionen aus Metall oder Holz, was neben Kippeln auch hervorstehende Stolperkanten zur Folge haben kann.

 
     
 

 
 

Kabelbrücke aus Holz - Funktion meist nur auf ebenen Untergründen.

 
     
 

 
 

Holz-Kabelbrücke der Kategorie "besser als nichts" im Fahrbahnbereich - fehlende Sicherung im Bereich des Gehweges.

 
     
 

Kabelmatten
Eine weitere preiswerte Alternative stellen Kabelmatten dar. Es gibt Produkte, die speziell für diesen Zweck hergestellt werden und solche, die sich - vermeintlich - für die Anwendung als Kabelmatte eignen (z.B. Schmutzfangmatten, Bautenschutzmatten, Förderbänder usw.). Kabelmatten haben den Vorteil, dass sie üblicherweise eine geringe Bauhöhe aufweisen und damit insbesondere durch mobilitätseingeschränkte Personen gut überwunden werden können. Mit Blick auf den Schutz der verlegten Leitung ist allerdings zu sagen, dass eine mechanische Beanspruchung durch die Verkehrslast und den Untergrund gegeben ist, sofern keine zweite Lage als "Schutzschicht" auf dem Boden verlegt wird.

 
     
 

 
 

Kabelmatten haben eine vergleichsweise schlechte Lagestabilität, insbesondere bei hoher Verkehrsbelastung. Im konkreten Beispiel soll die Stolpergefahr im Bereich einer elektrischen Leitung vermindert werden - stattdessen ergibt sich eine neue Stolpergefahr durch die Kabelmatte. Wer also nicht bereits über den ungesicherten Schlauch im Bildvordergrund stolpert, bleibt ggf. mit dem Fuß in einer der "Fangtaschen" der Kabelmatte hängen.

 
     
 

 
 

Gummi-Kabelmatte bei einer Großveranstaltung nach einigen Tagen in Betrieb.

 
     
 

 
 

Andere Stelle, gleiches Ergebnis. Eine zusätzliche Stolpergefahr bilden die allseitig bis zu 3cm hochstehenden Kanten - im Bereich der verlegten Leitung
sind es sogar etwa 5cm. Das Bild zeigt auch, dass die Matte - sofern sie denn lagestabil wäre - für die gesamte Breite des Weges ohnehin zu schmal ist.

 
     
 

 
 

Was hier anfangs noch "gut" wirkt, erweist sich spätestens bei zunehmendem Fußgängeraufkommen und insbesondere in den Nachtstunden (Sichtbarkeit) als unzweckmäßig. Gerade Feinriefenmatten haben (unverklebt) so gut wie gar keine Lagestabilität - vielmehr ergibt sich zeitnah ein Knäuel, welches abseits des ursprünglich abgedeckten Kabels nur noch als Stolperfalle dient.

 
     
 

Produktauswahl bei Kabel- bzw. Schlauchbrücken
Sofern Kabelbrücken konstruktiv miteinander verbunden sind und sich ein "durchgehendes Band" ergibt, bleiben diese zumindest im Gehwegbereich dort liegen, wo sie liegen sollen. Im Bereich der Fahrbahn sieht das naturgemäß anders aus, insbesondere auf glattem Pflaster.

 
     
 

 
 

Für den vorgesehenen Einsatz ungeeignet: Auch abgedeckt entsteht kein wirksamer Schutz der verlegten Leitung, da die Kabelbrücke unten offen ist und somit die mechanische Beanspruchung durch das Scheuern auf Asphalt begünstigt. Zudem sorgt die fehlende Verbindung der Elemente untereinander dafür, dass sich diese beim Überfahren verschieben. Der Einsatz solcher Produkte ist daher allenfalls im innerbetrieblichen Werkverkehr denkbar - für den öffentlichen Verkehrsraum sind sie hingegen denkbar ungeeignet.

 
     
 

 
 

Im Gehwegbereich erwirken Produkte diesen Typs eine erhöhte Stolpergefahr, bedingt durch die vergleichsweise ungünstige Bauform. Auch in diesem Fall sorgt die schwarze Grundfarbe für eine unzureichende Erkennbarkeit - ein Problem, welches durch die Kennzeichnung mittels Markierspray versucht wurde zu heilen. Am Tag sicherlich nicht gänzlich unwirksam, bei Dunkelheit jedoch weitgehend ohne Funktion. Grundsätzlich sollte in solchen Fällen die Verlegung der Leitung im Luftraum über der Verkehrsfläche den Vorzug erhalten.

 
     
 

 
 

Der "Worst Case" ist hier zu sehen: Schlauchbrücke im Fußgängerbereich auf Natursteinpflaster.

 
     
 

 
 

Die ohnehin mangelhafte Lagestabilität (ursprünglich war der Verlauf gerade) kann durch Regen noch weiter verschlechtert werden. Systeme, wie sie hier eingesetzt wurden, sind tatsächlich nur zum Schutz von Schläuchen bzw. Leitungen vorgesehen, sie bieten aber keinen hinreichenden Schutz der Verkehrsteilnehmer und erweisen sich insbesondere für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollatoren als Hindernis (wobei diese ohnehin mit Altstadt-Pflaster Schwierigkeiten haben können, aber das ist ein anderes Thema).

 
     
 

 
 

Als wäre die ungünstige Formgebung nicht schon ausreichend, wurde hier sogar noch eine zusätzliche Stolpergefahr geschaffen...

 
     
 

 
 

...denn die Kabelbrücke wölbt sich beidseitig nach oben und liegt folglich nicht plan auf dem Gehweg auf.

 
     
 

 
 

Der Grund dafür besteht in einem zu dicken Schlauch, welcher die (unten offene) Kabelbrücke quasi "aufbiegt". Das Foto verdeutlicht, dass die Kabelbrücke nunmehr beidseitig gewölbt ist. In Längsrichtung gesehen bildet die stumpfe Vorderkante eine zusätzliche Stolpergefahr. Wenn es bei dieser "Lösung" etwas sinnvolles gibt, dann ist es die gelbe Grundfarbe. Ansonsten hätte man den Schlauch auch ohne Kabelbrücke verlegen können, denn eine sichere Überquerbarkeit ist so natürlich nicht gegeben.

 
     
 

 
 

In dieser Richtung ergibt sich gewissermaßen ein Hindernisparcours. Zudem wird nicht die volle Breite der verlegten Strecke abgedeckt.

 
 

 

 
 

Kabelbrücken mit reduzierter Bauhöhe
Natürlich sollte das Ziel bei der Investition in Kabelbrücken maßgeblich darin bestehen, ein Produkt zur Verfügung zu haben, mit dem sich möglichst alle denkbaren Anwendungsfälle wortwörtlich "abdecken" lassen. Mit Blick auf den reinen Schutz der Leitungen würde die Wahl vermutlich auf große Kabel- bzw. Schlauchbrücken fallen, da man hier von der Schukoleitung bis zum C-Schlauch alles unterbringt - wären da nicht die Anforderungen der Verkehrsteilnehmer. Gerade im Geh- und Radwegbereich sollten Kabelbrücken so flach wie möglich, bzw. nur so hoch, wie technisch nötig, ausgeführt werden.

 
     
 

 
 

Flache Kabelbrücke im Gehwegbereich.

 
     
 

 
 

Kabelbrücke mit einer Bauhöhe von nur 35mm, für Leitungen bzw. Schläuche bis 19mm Durchmesser.

 
     
 

 
 

Typischer Eingangsbereich eines Weihnachtsmarktes mit Kabelbrücke.

 
     
 

 
 

Eingesetzt wurde ein Produkt mit 8cm Bauhöhe, obwohl - zumindest zum Zeitpunkt der Aufnahme, nur vier vergleichsweise dünne Leitungen geführt werden müssen. Hier hätte also eine Kabelbrücke mit reduzierter Bauhöhe ausgereicht - im Idealfall ein Produkt mit breiten bzw. flachen Rampen, welche mit Rollstuhl oder Rollator bequem zu überwinden sind und die zudem auch die allgemeine Stolpergefahr reduzieren. Den Vorzug hat natürlich eine Leitungsführung im Luftraum, z.B. über ein (ggf. festlich geschmücktes, bzw. dem Anlass entsprechend gestaltetes) Eingangsportal.

 
     
 

 
 

Ähnlich ist der Sachverhalt hier: Viele der in Fußgängerbereichen eingesetzten Kabelbrücken wurden in erster Linie zum Schutz von Leitungen vor Kraftfahrzeugen entwickelt und sind entsprechend dimensioniert bzw. geformt. Tatsächlich genügen aber oftmals speziell für den Fußgängerverkehr vorgesehene Kabelbrücken, allerdings wird dieser Bedarf oftmals nicht erkannt, bzw. es fehlt die Bereitschaft, in solche Systeme zu investieren.

 
     
 

 
 

Mit dem Rollstuhl sind solche und ähnliche Kabelbrücken in der Regel nur mit fremder Hilfe / Begleitperson, bzw. mit großer Anstrengung rückwärts überfahrbar. Elektromobile können auf Grund der geringen Bodenfreiheit sogar aufsetzen.

 
     
 

 
 

Auch in diesem Fall hätten flachere Kabelbrücken genügt.

 
     
 

modulare Kabelbrücken
Kabelbrücken verfügen meist über bis zu 5 Kanäle, die bei entsprechendem Bedarf schnell "voll" sind. Hierbei ist zu beachten, dass Kabelbrücken auch nicht derart
mit Leitungen vollgestopft werden dürfen, dass gerade noch der Deckel schließt. In der Praxis werden deshalb bei größerem Bedarf einfach mehrere Kabelbrücken-Strecken parallel verlegt:

 
     
 

 
 

Negativbeispiel: Liegen mehrere Kabelbrücken-Stränge dicht beieinander, ergibt sich eine vergleichsweise hohe Stolpergefahr, bedingt durch den entstehenden "künstlichen Graben" zwischen den Strecken. Dieser wird insbesondere für Rollstuhlfahrer bzw. Personen mit Rollator usw. zur Falle - von dieser Lösung ist daher Abstand zu nehmen (im wahrsten Sinne des Wortes). Denn behelfen kann man sich u.a. mit der Verlegung der Kabelbrücken-Stränge in einem größeren Abstand zueinander (z.B. 3m) - dies ist allerdings nur eine Notlösung.

 
     
 

 
 

Positivbeispiel: Deutlich professioneller und flexibler sind modulare Kabelbrücken, die je nach Bedarf zusammengesetzt werden. Mit diesen Elementen ist es möglich, beliebig breite Kabelbrücken-Stränge herzustellen - natürlich ohne den störenden "Graben" dazwischen.

 
     
 

 
 

Das System besteht aus einem bzw. mehreren Mittestücken (mit Klappdeckel) und den jeweiligen Rampen. Letztere gibt es je nach Hersteller auch in unterschiedlichen Breiten bzw. Steigungen, so dass auch in diesem Fall die sichere Überfahrbarkeit durch Rollstuhlfahrer usw. gewährleistet wird. Die Industrie bietet ohne Zweifel eine Vielzahl passender Produkte an, mit denen im Grunde jede Anforderung erfüllt werden kann.

 
     
 

 
 

Die Praxis sieht derweil so aus: Was nicht passt ... wird einfach daneben gelegt.

 
     
 

sortenreine Verlegung
Sowohl die gewünschte Lagestabilität, als auch die Anforderungen an die Verkehrssicherheit, erfordern den Einsatz von sortenreinen Kabelbrücken, denn nur so ist eine hinreichende Verbindung der Elemente untereinander gegeben. Natürlich gibt es Produkte verschiedener Hersteller, die konstruktiv zusammenpassen oder Übergangsstücke bzw. Adapter, die unterschiedliche Kabelbrücken-Typen sicher miteinander verbinden. Fragwürdig ist hingegen die Kombination von nicht zusammen passenden Elementen zu einem Strang, denn dadurch sind Verschiebungen bzw. Stolperkanten vorprogrammiert:

 
     
 

 
 

Fragwürdige Konstruktion, die immerhin dank in die Pflasterfugen geschraubter Senkkopfschrauben zumindest etwas hält. Ob die Verwendung derartiger Schrauben im Fahrbahnbereich sinnvoll ist (Reifen reagieren üblicherweise nicht immer zufriedenstellend auf den Kontakt mit Schrauben oder Nägeln), bleibt fraglich.

 
     
 

 
 

Strecke aus unterschiedlichen Kabelbrücken auf dazu "passendem" Untergrund (Gehweg / Fußgängerzone).

 
     
 

Schlauchbrücken im Fahrbahnbereich
Viele kennen die einschlägigen Fotos im Internet, auf denen Schlauchbrücken im Bereich von Schienen bzw. Bahnübergängen zu sehen sind, um dem Zug vermeintlich das "Überqueren" eines Feuerwehrschlauches zu ermöglichen. Die Unbedarftheit in der Anwendung dieser Einrichtungen, die bei diesen - echten oder gestellten Szenen - für den einen oder anderen Schmunzler sorgt, ist in der Realität auch im Bereich des Straßenverkehrs anzutreffen:

 
     
 

 
 

Schlauchbrücke im Fahrbahnbereich. Solche Lösungen sind allenfalls im Rahmen einer Notmaßnahme (Feuerwehreinsatz usw.) denkbar, bedürfen aber auch dann zumindest einer auffälligen zusätzlichen Kennzeichnung mit Leitkegeln, Blitzleuchten usw. Im konkreten Beispiel handelt es sich jedoch um Abrissarbeiten und damit um eine geplante Arbeitsstelle.

 
     
 

 
 

Sofern eine Verlegung im Luftraum nicht möglich ist (die Freileitung rechts im Bild könnte z.B. die Stellung eines Hilfsgerüstes erschweren), sollten die Schlauchbrücken doch zumindest in so ausreichender Anzahl verlegt werden, damit wenigstens ein Fahrstreifen in der gesamten Breite (ca. 3,00m) abgedeckt wird. Hierfür bedarf es natürlich einer entsprechenden Verkehrsführung mittels Leitbaken usw. um den Verkehr auf diesen Fahrstreifen zu beschränken bzw. zu "kanalisieren". Das tiefergelegte Fahrzeuge womöglich trotzdem ein Problem mit dieser Situation haben, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

 
     
 

 
 

Eine fachgerechte Führung des Verkehrs auf der Fahrbahn gibt es natürlich nicht. Lediglich zwei Leitbaken sichern das Standrohr, die linke Bake weist zudem in die falsche Richtung, denn letztendlich wurde hier ein "Fahrbahnteiler" gebaut. Im Übrigen wäre der Schlauch als Hindernis auch gegenüber dem Gehweg zu sichern und zwar nicht mit Leitkegeln (künftig auf Gehwegen im Anwendungsbereich der RSA an solchen Stellen unzulässig), sondern mit Absperrschrankengittern.

 
     
 

Verkehrssicherung an Kabel- und Schlauchbrücken (Fahrbahn)
Grundsätzlich muss beim Einsatz von Kabelbrücken und ähnlichen Einrichtungen auf Fahrbahnen klar sein, dass diese Elemente den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen. Zudem hat bereits ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen negative Auswirkungen auf die Lagestabilität der Trasse, so dass im schlimmsten Fall die Leitungen ungeschützt sind und die Kabelbrücken-Elemente lose verteilt auf der Fahrbahn liegen. Es versteht sich daher eigentlich von selbst, dass Kabel- und Schlauchbrücken allenfalls für gering befahrene Nebenstraßen in Frage kommen -  keinesfalls sind sie auf Hauptverkehrsstraßen usw. einzusetzen. Ein weiterer Aspekt ist die zulässige Traglast, die je nach Produkt sehr unterschiedlich sein kann. Das gilt sowohl für den Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum, als auch im reinen Baustellenbetrieb - daher ergeben sich auch hier Einschränkungen zur Nutzbarkeit dieser Elemente.

 
     
 

 
 

Kabelbrücke im Bereich einer Kranstellung (Blitzschutz).

 
     
 

 
 

Das Schadensbild zeigt, dass die eingesetzten Produkte der Verkehrsbelastung nicht standhalten.

 
     
 

Beschilderung

 
     
 

 

 

 

Z 112 und Z 274-10

Z 112 mit Entfernungsangabe

Z 101 mit Sonder-Zusatzzeichen

 

 
     
 

Grundsätzlich sollte vor Schlauch- und Kabelbrücken im Fahrbahnbereich mit entsprechenden Gefahrzeichen gewarnt werden. Sachgerecht bzw. für den Verkehrsteilnehmer verständlich ist das Zeichen 112 "unebene Fahrbahn", da dieses z.B. auch an Fräskanten und ähnlichen Stellen eingesetzt wird. In der Regel wird es erforderlich sein, die Geschwindigkeit mittels Zeichen 274 zu beschränken - üblicherweise auf maximal 10km/h, je nach Produkt ggf. auch nur 5km/h (vgl. Hersteller-Hinweise). Natürlich muss bei der Anordnung von Zeichen 274 geprüft werden, ob vor Ort bereits eine anderweitige Beschränkung (z.B. 30km/h) besteht, denn diese müsste im Anschluss an die Kabelbrücke neu beschildert werden.

Um einen konkreten Bezug des Gefahrzeichens zur Kabelbrücke herzustellen, sollte dieses nicht zu weit entfernt aufgestellt werden - allerdings auch nicht unmittelbar an der Querungsstelle. Die verkürzte Entfernung ist in jedem Fall auf einem Zusatzzeichen anzugeben. Alternativ kann anstelle von Zeichen 112 auch das Zeichen 101 mit dem Sonder-Zusatzzeichen "Schwelle" angeordnet werden.

 
     
 

Zusammenfassung / Fazit
Gerade in der Vorweihnachtszeit wird in den Medien von Stürzen über Kabelbrücken bzw. über die Barrierefreiheit von Weihnachtsmärkten berichtet. Das "Problem Kabelbrücke" besteht aber natürlich bei allen Veranstaltungen über das ganze Jahr und betrifft auch Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum. Unabhängig von einem möglichen Mitverschulden der Gestürzten (z.B. mangelnde Aufmerksamkeit), zeigt sich nahezu durchweg das gleiche "Problembewusstsein" bei den Verantwortlichen:

"Die Kabelbrücken waren vorhanden, wurden jedoch am Tag vor dem Unfall entwendet", oder "die nicht vollständige Abdeckung der Leitungen erfolgte bewusst, um ein besseres Überqueren zu ermöglichen, oder "anders lösen könne man die Stromzufuhr nun mal nicht" - so, bzw. so ähnlich lauten die jeweiligen Auskünfte. Tatsächlich wird es in vielen Fällen einfach nur versäumt, sich vorab die richtigen Gedanken zu machen - insbesondere in Bezug auf Personen mit Rollstuhl oder Rollator. Würde man deren Bedürfnisse hinreichend berücksichtigen, gäbe es in der Konsequenz auch keine Stolpergefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Neben diesen elementaren Anforderungen wird auch verkannt, dass die Industrie eine Vielzahl passender Lösungen anbietet, um nahezu allen Ansprüchen gerecht zu werden. Ob flache Kabelbrücken für vergleichsweise dünne Leitungen und Schläuche, oder spezielle Rollstuhlrampen für größere Kabelbrücken - rein technisch gesehen gibt es keinen Grund, im Zuge einer Leitungsverlegung Stolpergefahren zu schaffen. In dieser Sache gilt es zudem festzuhalten, dass ein Großteil der eingesetzten professionellen Kabelbrücken überhaupt nicht für den Einsatz in Fußgängerbereichen konzipiert ist, bzw. den Anforderungen von Rollstuhlfahrern usw. nicht gerecht wird. Vielmehr handelt es sich in aller Regel um Produkte, die in erster Linie dazu bestimmt sind, elektrische Leitungen und Schläuche vor Fahrzeugen zu schützen und deren Formgebung (insbesondere auch deren Bauhöhe) hierfür bemessen ist.

Gerade auf Marktplätzen bzw. ähnlichen Veranstaltungsorten bietet es sich zudem an, durch eine geschickte Anordnung von Elektranten bzw. ähnlichen Versorgungspunkten, den Einsatz von Leitungen auf Verkehrsflächen vollständig auszuschließen, bzw. auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Zudem können in vielen Fällen bauliche Leitungsüberführungen im Luftraum über Verkehrsflächen realisiert werden, so dass auf Kabelbrücken - seien sie auch noch so flach bzw. rollstuhlgerecht - verzichtet werden kann.

 
     
 

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Stand: 12/2019

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