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Umleitung auf
Autobahnen - Qualität der Beschilderung |
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Insbesondere die Umsetzung der ASR
A5.2 sorgt dafür, dass bei Arbeiten an
Autobahn-Anschlussstellen oder Autobahnkreuzen bzw. -Dreiecken
vermehrt Vollsperrungen im Bereich der jeweiligen Rampen
erforderlich sind. Dies betrifft sowohl die klassische Sanierung
der Fahrbahn, aber auch "kleinere" Maßnahmen wie z.B.
Markierungsarbeiten oder die Schutzplankenreparatur, die bisher
unter Verkehr durchgeführt wurden. |
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Mit der Sperrung dieser
Verkehrsflächen ergibt sich wiederum die Notwendigkeit, den
Verkehrsteilnehmern geeignete Alternativen anzubieten.
Entsprechend wird der Verkehr auf BAB z.B. einmal komplett durch
das gesamte Autobahnkreuz geführt (mit Ausnahme der gesperrten Rampe),
bis er die ursprünglich gewünschte Fahrtrichtung über "Umwege" erreicht hat. Ähnlich
verhält es sich mit den Verkehrsbeziehungen an Autobahn-Anschlussstellen. Hier muss üblicherweise eine
Zielführung zu einer anderen Anschlussstelle eingerichtet werden
- einerseits für den von der BAB ausfahrenden, als auch für den auf
die BAB einfahrenden Verkehr. |
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In diesen Fällen werden
vorzugsweise blaue Umleitungsschilder nach dem Vorbild des
Z 460 eingesetzt.
Anstelle der sonst üblichen Nummerierung werden diese Schilder mit einer Zielangabe ergänzt,
welche die Anschlussstelle oder das jeweilige Fernziel angibt. Die
Anfertigung dieser Verkehrszeichen bereitet
den ausführenden Unternehmen aber offenbar große Schwierigkeiten
und genau darum soll es in diesem Beitrag gehen. Tatsächlich
erweisen sich nämlich viele dieser Umleitungen insbesondere bei Dunkelheit
als "wirkungslos" und das hat ggf. auch Auswirkungen auf die
Verkehrssicherheit. |
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Ankündigung im nachgeordneten Netz |
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Bereits an dieser Stelle zeigt sich,
dass die Koordination der Behörden untereinander
verbesserungswürdig ist. Die über dem Vorwegweiser zur Autobahn
befindliche gelbe Umleitungsbeschilderung gehört zu einer Maßnahme im
Bundesstraßennetz und weist bereits seit Monaten eine Umleitung
über die BAB aus. Im Zuge der nunmehr durchgeführten
Anschlussstellensperrung hätte das Zeichen 455.1 zumindest
ausgekreuzt oder abgedeckt werden müssen. Besser wäre natürlich die Aufnahme
der Beschilderung in die neu eingerichtete Zielführung für die
Fahrtrichtung Dresden. Stattdessen weist das Schild in die
gesperrte Richtung. |
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So zeigt sich die gleiche Situation
bei Dunkelheit. Die Auskreuzvorrichtung auf dem Wegweiser ist
nicht retroreflektierend ausgeführt und wirkt daher schwarz
(erforderlich wäre Rot). Die Umleitungs-Wegweisung in Richtung
Jena ist deutlich erkennbar. Bei der Ankündigungs-Tafel fällt
auf, dass alle farbigen Inhalte schwarz wirken - sowohl die
blaue BAB-Nummer, das blaue Umleitungszeichen nebst Zielangabe,
als auch der eigentlich rote Schriftzug "gesperrt". |
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Warum das so ist, zeigt dieses Foto:
Die farbigen Inhalte wurden lediglich mit konventioneller
Klebefolie gestaltet, die jedoch nicht retroreflektierend ist.
Damit überstrahlt die weiße Reflexfolie die eigentlich farbigen
Flächen. Diese reflektieren das Licht lediglich diffus in alle
Richtungen. Folglich gelangt nur ein unwesentlicher Bruchteil des
auftreffenden Scheinwerferlichts zurück zum Fahrzeugführer. Die für
Verkehrszeichen vorgeschriebene Tag- / Nachtgleichheit ist
folglich nicht gegeben. |
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Fotomontage: Eigentlich sollte der Tag- /
Nachtvergleich so aussehen. Dies erfordert jedoch den Einsatz
von farbigen transparenten Folien (Farblaminate), welche die
Retroreflexion der weißen Grundfolie nicht beeinträchtigen,
sondern das auftreffende bzw. reflektierte Licht lediglich einfärben. Damit ist gewährleistet,
dass die jeweiligen Farben bei Nacht erhalten bleiben. Inzwischen
ist auch der Digitaldruck bei Verkehrszeichen etabliert - mit
gleichem Ergebnis: Das auftreffende Licht wird durch den
lichtdurchlässigen Druck lediglich eingefärbt, die
Retroreflexion der Grundfläche bleibt erhalten bzw. wird mit
genutzt. |
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Beispiel 1 - transparente Folie:
Die farbige transparente Folie (blau) lässt das auftreffende
Licht hindurch und färbt es lediglich ein. Die weiße Grundfläche
sorgt für die notwendige Retroreflexion. |
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Beispiel 2 - Digitaldruck:
Die gesamte Tafel wird mit einer farblosen transparenten Folie
beklebt, auf welche der komplette Inhalt direkt gedruckt wurde.
Die Farben sind transparent bzw. lichtdurchlässig, die schwarzen
Schriften und Pfeile weitgehend lichtundurchlässig. Hierdurch ergibt sich
nicht nur eine gute Tag- / Nachtsichtbarkeit - die Fertigung und
vor allem das spätere Entfernen geht deutlich schneller, da die
Folie im Ganzen abgezogen werden kann. Das ansonsten recht
mühsame und zeitaufwändige Ablösen jedes einzelnen Buchstabens
entfällt. |
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Innerhalb des schwarzen Randes
befindet sich die transparente Folie - alle Schriften und das
Zeichen 460 sind auf diese Folie aufgedruckt. |
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Situation bei Dunkelheit - die
erforderliche Tag- / Nachtgleichheit ist gegeben. |
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Ankündigung auf BAB |
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Auf der BAB sorgt zunächst die
gleiche Fertigungsart der Ankündigungstafel dafür, dass die
farbigen Inhalte bei Dunkelheit ebenfalls schwarz wirken. Viel
interessanter ist allerdings wieder die fehlende Anpassung der
vorhandenen Beschilderung der Umleitung aus dem nachgeordneten
Netz. Die vordere Tafel besagt, die Abfahrt sei gesperrt, die
nachfolgende Tafel fordert dazu auf, an dieser Ausfahrt
auszufahren. Und getreu der Maßgabe "Doppelt hält besser",
stehen an der Anschlussstelle gleich zwei dieser Tafeln (hier
ausfahren). Wie war das doch gleich: Die Verkehrsteilnehmer sollen nicht
stur nach ihrem Navigationssystem fahren, sondern sich lieber an der Beschilderung
orientieren?
Zwar lässt die Absicherung durch
Leitbaken bei einem verständigen Fahrzeugführer keine Bedenken
aufkommen, dass diese Ausfahrt tatsächlich gesperrt ist -
Zweifler oder unsichere Fahrer bekommen hingegen durch die
nicht ausgekreuzte Vorwegweisung (Weimar, Rudolstadt, Gelmeroda)
die Bestätigung, dass dies die richtige Ausfahrt ist. Wer dann
in der eigentlich gesperrten Baustelle landet und mit der
anzutreffenden Situation überfordert ist, wird
möglicherweise sogar zum
Geisterfahrer. |
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Es mag sein, dass der Aufwand des Auskreuzens der
Überkopf-Wegweisung bei kurzzeitigen Maßnahmen (für diese hier waren vier Tage
anberaumt) unverhältnismäßig erscheint. Im Sinne einer
eindeutigen Verkehrsführung und damit der Verkehrssicherheit,
kommt man um dieses Erfordernis jedoch nicht
umher. |
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Fotomontage: Durch das
Auskreuzen der Überkopf-Wegweisung lassen sich unklare
Situationen vermeiden, insbesondere bei Dunkelheit bzw.
schlechter Sicht. Da der Bereich unterhalb des
relevanten Teils der Schilderbrücke ohnehin gesperrt ist,
entsteht auch kein nennenswerter Mehraufwand im Sinne von
zusätzlichen Fahrstreifensperrungen zur Montage der
Auskreuzvorrichtung. |
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Ausführung der Umleitungsschilder |
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Gewissermaßen ein Klassiker im
Bereich der "gelben" Umleitungsschilder, in diesem Fall
jedoch als
blaue Variante: Die Zielangabe direkt auf das Schild geklebt. |
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korrekte Ausführung |
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Korrekt wäre hingegen die Montage
der Zielangabe als gesonderte Tafel über dem Umleitungszeichen.
Die aufgestellte Variante entspricht zudem nicht der Mindestgröße
600x900mm (Rechteck bei 50 bis 100km/h). Nun könnte man meinen, dass dies alles
"Kleinigkeiten" seien, denn das Schild ist zwar nicht besonders
gelungen, aber es erfüllt seinen Zweck. Tatsächlich offenbart
die Detailbetrachtung aber erhebliche Mängel: |
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Die Sache mit der Retroreflexion |
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Bereits die Aufnahme mit Blitzlicht
bei Tageshelligkeit offenbart die "Mogelpackung", die dieses
Schild darstellt. Vermutlich - so darf man in Kenntnis der
einschlägigen Vorgaben ausgehen - wurde für diese
Beschilderung mindestens die Retroreflexionsklasse RA 2
gefordert. Tatsächlich entspricht jedoch nur der weiße Rand diesen
Anforderungen. Bereits die blaue Grundfläche entspricht
lediglich der Klasse RA 1, denn sie wurde mit einer Folie des
ehem. Typ I ausgeführt. Viel schlimmer ist es jedoch um die
weißen Inhalte des Schildes bestimmt, denn diese sind lediglich
aus konventioneller
weißer Klebefolie gefertigt. |
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Wie diese "Kreation" bei Dunkelheit
wirkt, lässt sich bereits bei diesem Schild unter der
nachfolgenden Autobahnbrücke erahnen, wobei das Blitzlicht der
Kamera für einen vergleichsweise guten Kontrast sorgt, so das
die Inhalte - in schwarz - dennoch irgendwie lesbar erscheinen. Im
Sinne der Anforderungen an Verkehrszeichen ist aber bereits das
inakzeptabel. |
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Tatsächlich zeigt sich das
Verkehrszeichen im Scheinwerferlicht so: Eine blaue Fläche mit
weißem Rand, der Inhalt bleibt unkenntlich. Das ist insbesondere
mit Blick auf die notwendige Lese-Entfernung (während der Fahrt)
ein erhebliches Problem. Auch bei Annährung an das Schild werden
Schrift und Symbole nicht besser erkennbar. Der
Verkehrsteilnehmer sieht nur eine scheinbar leere blaue Tafel -
die wichtige Information bleibt hingegen verborgen. |
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Dieses Prinzip setzt sich im
gesamten Bereich der Umleitung zur Anschlussstellensperrung fort
- in diesem Fall bei der Zielführung von der BAB zur nächsten
Ausfahrt. |
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Situation bei Dunkelheit. |
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Unter der Autobahnbrücke folgt wieder eine
"Vorschau" auf die Situation bei Nacht. Hier haben wir
immerhin eine blaue Grundfläche der Retroreflexions-Klasse RA 2.
Das "U" und der Pfeil sind hingegen nur aus Folie RA 1 gefertigt.
Für den weißen Rand und den Schriftzug "Weimar" wurde wiederum
nur "normale" weiße Folie eingesetzt. Immerhin lässt die
mangelhafte Gestaltung noch zu, dass man bei Dunkelheit der Umleitung folgen
kann - lediglich die Zielangabe fehlt dann. |
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Größe der Verkehrszeichen |
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Auf der Autobahn selbst wurden die
vorgegebenen Größen der Verkehrszeichen nicht eingehalten.
Eigentlich sind Verkehrszeichen auf derartigen Betriebsstrecken
in der Größe 3 (Rechteck ab 100km/h) auszuführen. Im Falle eines Umleitungsschildes
sind das 840x1260mm - das eingesetzte Schild entspricht hingegen
nicht einmal der Größe 2. |
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Die Aufnahme am Tag mit Blitzlicht
macht wiederum deutlich, was der Verkehrsteilnehmer bei
Dunkelheit sieht: Einen weißen Pfeil nach
rechts. Kein U, kein "Weimar". In diesem Fall wurde sogar die
blaue Grundfläche aus konventioneller Folie gefertigt, so dass
diese bei Nacht vollständig schwarz wirkt. |
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quadratisch, praktisch, aber nicht gut... |
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Und als wären die vorgestellten
Unzulänglichkeiten nicht schon ausreichend, präsentieren sich
insbesondere auf der Autobahn auch noch diese Kunstwerke. |
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Auch bei diesem Schild zeigt die
Aufnahme mit Blitzlicht, was den Verkehrsteilnehmer bei
Dunkelheit erwartet: Ein blaues Quadrat mit weißem Rand. |
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Das gilt für die Wegweisung im
nachgeordneten Netz genauso... |
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...wie für die Gegenrichtung auf der
Autobahn. |
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Anforderung nach StVO |
tatsächliche Ausführung |
Situation bei Nacht |
Anforderung bei Nacht |
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Diese Gegenüberstellung verdeutlicht
die Mängel. Die tatsächliche Ausführung ist nicht nur
geometrisch und gestalterisch fragwürdig, sondern hat bei
Dunkelheit bzw. Nacht überhaupt keine Funktion. Keines der an
den jeweiligen BAB-Ausfahrten aufgestellten Zeichen war bei Nacht
vollständig zu erkennen bzw. lesbar. |
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Ein wenig fototechnische
Nachbearbeitung offenbart, was als Grundlage für diese
Schilder dient. |
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Das erste
Umleitungsschild an der relevanten Ausfahrt ist zwar
rechteckig, entspricht aber nur der Größe 2
(600x900mm). Tatsächlich wäre an dieser Stelle die Größe 3 (840x1260mm) erforderlich,
wie die Fotomontage in der rechten Bildhälfte exemplarisch zeigt. |
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Die retroreflektierenden Bereiche
(blaue Grundfläche und weißer Rand) entsprechen lediglich der
Folie RA 1 Aufbau A (ehem. Typ I). Anforderung auf BAB ist jedoch
Mindestens RA 2, teilweise auch RA 3. Die wesentlichen Inhalte des
Verkehrszeichens wurden wiederum nur mit konventioneller weißer
Klebefolie gefertigt, mit folgendem Ergebnis: |
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Anforderung nach StVO |
tatsächliche Ausführung |
Situation bei Nacht |
Anforderung bei Nacht |
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Bei Dunkelheit bzw. Nacht
reflektieren nur die blaue Grundfläche und der weiße Rand das
Licht zurück zum Fahrzeugführer. Das "U", der Schriftzug
"Dresden" und der Pfeil reflektieren das auftreffende
Scheinwerferlicht nur diffus (in alle Richtungen), wodurch nur
ein Bruchteil zurück zum Fahrzeugführer gelangt. Gegen die
vollständige Retroreflexion der blauen Fläche kann sich das diffus
reflektierte Licht nicht durchsetzen - der Inhalt der Schilder
ist folglich nicht lesbar. |
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Korrekte Fertigung blauer Umleitungsschilder
Zunächst ist an dieser Stelle wie üblich der Hinweis
erforderlich, dass Verkehrszeichen anerkannten Gütebedingungen
entsprechen müssen (RAL Gütezeichen). Folglich dürfen im Grunde
nur zertifizierte Schilderwerke "echte" Verkehrszeichen herstellen.
Sofern Verkehrssicherungsunternehmen Schilder überarbeiten, kann
dies im Zuge einer Autorisierung durch die
Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen (GVZ) auf eine
"rechtssichere" und vor allem fachlich korrekte Grundlage
gestellt werden. Viele Unternehmen haben sich schon
entsprechenden Zulassungsverfahren unterzogen - es liegt wie
üblich an den Auftraggebern und Behörden, diese Qualifikation
auch einzufordern.
Wenn beide Qualitätsstandards nicht zur
Anwendung kommen, sollte doch zumindest darauf geachtet werden,
dass die erforderliche Tag- / Nachtgleichheit der
Verkehrszeichen gegeben ist. Sieht man vom Digitaldruck ab, ist
die Verwendung transparenter farbiger Folien (Farblaminate) die beste
Möglichkeit, die visuellen Anforderungen zu erfüllen. Dass eine
Messung unter Laborbedingungen - je nach Produkt und
Verarbeitung - Werte außerhalb
der Norm liefert, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Angesichts der in diesem Beitrag besprochenen Negativ-Beispiele
ist jedoch jede Verbesserung in diesem Bereich als Fortschritt
zu betrachten. |
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Reflexionsklasse und Folienaufbau
Die bisherigen Erläuterungen
machen deutlich, dass konventionelle farbige Klebefolie zur Herstellung
bzw. Überarbeitung von Verkehrszeichen ungeeignet ist. Doch auch beim Einsatz
von Reflexfolien können Fehler oder Nachlässigkeiten zu
unzureichenden Ergebnissen führen. So bewirkt z.B. der Einsatz
von Folien der Klasse RA 1 auf Schildern der Klasse RA 2 oder RA 3,
dass die Inhalte in RA 1 schlechter erkennbar sind. Es ist daher
erforderlich, das gesamte Schild in einem einheitlichen
Folienaufbau herzustellen - im besten Falle mit Folien einer
Produktlinie. |
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Positivbeispiel: Obwohl
dieses Schild nicht den Gütebedingungen entspricht, sorgt die
eingesetzte Fertigungsart dafür, dass es Tag und Nacht gut
erkennbar ist. Genau wie bei der bereits beschriebenen
Ankündigungstafel wurde auch hier mit Digitaldruck gearbeitet.
Grundlage ist ein weißes Schild mit den Maßen 600x900mm -
Reflexfolie RA 2 Aufbau B. Darauf befindet sich eine
transparente bedruckte Folie, die dafür sorgt, dass auch die
weißen Inhalte bei Dunkelheit erkennbar sind. |
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Detailaufnahme des Geradeauspfeils. |
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Aufnahme mit Blitzlicht. Das vordere
Zeichen 460 ist sehr gut erkennbar. Das andere Zeichen 460 im
Hintergrund zeigt dagegen Schwächen. |
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Die Detailaufnahme zeigt warum: Die
weißen Inhalte des hinteren Zeichens sind zwar retroreflektierend, entsprechen aber
nur der Klasse RA 1. Zwar reflektieren weiße Folien grundsätzlich
stärker als eingefärbte (gleichen Typs), dennoch hat die
eingesetzte blaue Folie bauartbedingt höhere Rückstrahlwerte -
insbesondere durch den anderen Folienaufbau
(Mikroprismen). |
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Detailaufnahme "U" - Siebdruck
(Original RAL-Güteverkehrszeichen vom Schilderwerk) |
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Detailaufnahme "U" - Digitaldruck
(keine RAL-Güte, aber gute Alternative) |
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Detailaufnahme "U" - RA 1 / A (Weiß)
auf RA 2 / C (Blau) - fragwürdige Kombination |
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Direktvergleich
RAL-Güteverkehrszeichen (links/ortsfest) und temporäre
Beschilderung (rechts). |
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Andere Stelle, ähnliches Ergebnis.
Tatsächlich sind die Schilder je nach Situation besser
erkennbar, abhängig von der Ausleuchtung durch die
Fahrzeugscheinwerfer im Nahbereich. Die hier gezeigte Aufnahme
mit Blitzlicht zeigt jedoch vergleichsweise objektiv den
Unterschied zwischen einer "neuwertigen" ortsfesten
Beschilderung (entsprechend den RAL-Gütebedingungen) und den mit
"Gebrauchsspuren" versehenen Zeichen für den temporären Einsatz. |
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Montage der Umleitungsschilder im Bereich der Ausfahrttafel |
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Obgleich die Autobahnmeistereien
bzw. die Straßenbaulastträger es nicht gerne sehen, wenn
temporäre Aufstellvorrichtungen (Schaftrohre) an ortsfeste
Verkehrszeichen geklemmt werden, so ist dennoch anzumerken, dass
das "Umleitungsschild" linksbündig über der Ausfahrttafel montiert
werden muss. |
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Fotomontage: So sollte das
Ergebnis eigentlich aussehen. |
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Tatsächlich gibt es in der
Gegenrichtung sogar eine "Vorlage", wie die Montage derartiger
Verkehrszeichen erfolgen sollte. Allerdings zeigt auch hier die
Aufnahme mit Blitzlicht, was der Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit
von der quadratischen Tafel zu erwarten hat: Eine blaue
Fläche ohne Inhalt. |
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Ausführung der Zielangaben
Die jeweiligen Tafeln mit
Zielangaben müssen selbstverständlich die gleichen
lichttechnischen Eigenschaften aufweisen, wie die
Umleitungsschilder. Entsprechend ist auf eine einheitliche
Retroreflexionsklasse und einen identischen Folienaufbau zu achten.
Selbstverständlich verbietet sich auch bei den Zielangaben der
Einsatz von konventionellen weißen Klebefolien zur Herstellung
der Schrift. |
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Umleitungsschild = Folie RA 1 / A,
Zielangabe RA 2 / B für Schrift und Blaue Fläche, sowie RA1/A für
den weißen Rand. |
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Fertigungstechnisch handelt es sich
schon fast um "Kunst" |
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Anderes Beispiel, gleiche
Fertigungsqualität: Wie man sieht handelt es sich um weiße
Zusatzzeichen mit schwarzem Rand, die zunächst mit einem blauen
Farblaminat beklebt wurden. Anschließend wurde über dem
schwarzen Rand der weiße Rand appliziert, allerdings nur in
Folie RA 1 Aufbau A. Dann wurde offensichtlich die blaue Fläche
innerhalb des Schildes wieder herausgetrennt, um mittels einer
neuen blauen Fläche eine neue Zielangabe aufzubringen. Diese
Folie überlappt daher nicht nur das vorhandene blaue
Farblaminat, sondern auch den weißen Rand. Die Kritik mag
spitzfindig erscheinen, zeigt aber, dass in der Praxis ein
erheblicher Unterschied besteht zwischen dem was man leisten
könnte und was tatsächlich geleistet wird. Bei temporär
eingesetzten Verkehrszeichen sind Abweichungen von den
Gütebedingungen durchaus tolerierbar - jedoch nicht, wenn das
Ergebnis so aussieht. |
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Rand stets ohne Kontraststreifen
Blaue Verkehrszeichen haben standardmäßig keinen blauen
Kontraststreifen neben dem weißen Rand. Entsprechend "enden"
blaue Umleitungsschilder und deren Zielangaben mit dem weißen
Rand. Schilder mit einem zusätzlichen blauen Kontraststreifen
sind verkehrspraktisch unkritisch, können aber auf den ersten
Blick ein Indiz dafür sein, dass ein anderes Schild (weiß mit
schwarzem Rand) als Grundlage diente - denn diese Schilder
verfügen über einen weißen Kontraststreifen neben dem schwarzen
Rand - der im Falle der "Umgestaltung" später Blau erscheint. |
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blauer Kontraststreifen
(nicht gemäß Z 460) |
Grundlage |
korrekte Ausführung
(ohne Kontraststreifen) |
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Blaue Umleitungsschilder mit blauem
Kontraststreifen sind stets ein Hinweis auf "Bastelarbeit" und
daher ein Grund, etwas genauer hinzuschauen. |
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In diesem Fall zeigt sich, dass nur
der weiße Schriftzug und die blaue Folie der geforderten
Retroreflexionsklasse (RA 2) entsprechen.
Der weiße Rand, das "U" und der Pfeil wurden hingegen nur in
Folie RA 1 ausgeführt und sind somit bei Dunkelheit deutlich
schlechter erkennbar. |
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Andere Maßnahme, ähnliche Indizien:
Zielangabe mit schwarzem Rand - daher überarbeitetes
Zusatzzeichen. |
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Das "U", das nicht der DIN 1451
entspricht, wurde aus Folie RA 2 / C gefertigt. Die blaue
Schildfläche selbst besteht aus Folie RA 2 / B. |
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Der Geradeauspfeil besteht wiederum
nur aus Folie RA 1 / A (ehem. Typ I) |
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Die Aufnahme mit Blitzlicht zeigt
auch hier wieder die unterschiedlichen Reflexionseigenschaften. |
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Eine andere Variante ist hier zu
sehen. Zunächst hat auch in diesem Fall die Zielangabe einen
schwarzen Rand - es handelt sich also ursprünglich um ein weißes
Zusatzzeichen, das mit einem blauen Farblaminat beklebt wurde.
Das Umleitungsschild selbst hat hingegen überhaupt keinen weißen
Rand, ist aber vom Zustand her als neuwertig zu bezeichnen. Hier
hat man also bei der Neubeschaffung den Grundstein dafür gelegt,
dass die Beschriftung in Weiß künftig nie fachgerecht sein wird.
Sie kann praktisch immer nur in der Klasse RA 1 Aufbau A
ausgeführt werden, da sich insbesondere Hochreflexfolien des
Aufbaus C (Mikroprismen) nicht auf Standard-Schneideplottern
verarbeiten lassen. |
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Entsprechend wurde bereits bei
dieser Maßnahme das "U" aus Reflexfolie der Klasse RA1 Aufbau A
gefertigt (ehem. Typ I), die auf einer weißen Trägerfolie
aufgeklebt wurde, damit sie später wieder von der blauen
Grundtafel abgezogen werden kann. Letztere entspricht der Klasse
RA2 Aufbau C. |
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Gleiche technische Ausführung beim
Pfeil. Weiße Trägerfolie für leichtes Entfernen, darüber eine
Reflexfolie der Klasse RA 1 Aufbau A |
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Die Fotomontage (rechts)
verdeutlicht, wozu der weiße Rand bei blauen Verkehrszeichen
dient: Zur visuellen Hervorhebung insbesondere bei dunklem
Hintergrund. |
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Randbreite |
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Rand
bei Z 460 in Größe 2 (900 x 600mm) |
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Rand
bei Z 460 in Größe 3 (1260 x 840mm) |
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Im Übrigen erfolgt die Montage auch
bei dieser Maßnahme nicht linksbündig über der Ausfahrtafel. |
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Darstellung Kreisverkehr
Eine
recht unsägliche Neuerung wurde mit der Überarbeitung des VzKat
im Jahr 2017 eingeführt: Nummernlose Umleitungsschilder und
Zusatzzeichen mit Kreisverkehr-Darstellung. Tatsächlich könnte
das Kreisverkehr-Piktogramm problemlos direkt auf den jeweiligen
Umleitungsschildern abgebildet sein - stattdessen muss man nun
ein "leeres" Umleitungsschild und ein Zusatzzeichen kombinieren: |
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Fragwürdige aber bisweilen
"amtliche" Darstellung des Kreisverkehrs auf Zusatzzeichen in
Kombination mit "pfeillosen" Umleitungsschildern (Zeichen
460-50) |
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Alternative Gestaltung mit
Pfeil-Darstellung direkt auf dem Umleitungsschild - sinnvoll
(u.a. reduzierte Windlast), aber nicht amtlich. |
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Sofern man die amtliche Variante
favorisiert, sollten die Zusatzzeichen zumindest der
vorgesehenen Gestaltung entsprechen (Foto rechts). |
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Hier wird deutlich, wie fragwürdig
die amtliche Lösung mit der Pfeildarstellung auf Zusatzzeichen
ist: Das eigentliche Umleitungsschild ist nahezu "leer". |
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Sperrung der Abbiegespuren |
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Im nachgeordneten Netz wurde die Linksabbiegespur in Richtung Autobahn
gesperrt. Wie üblich kamen hier doppelseitige Leitbaken zum
Einsatz. Diese zeigen folglich in dieser Fahrtrichtung alle das
Falsche Bakenblatt. Zur Erinnerung: Wie würde man gegenüber
einem "Fahrer auf Abwegen" auf der BAB argumentieren, der
zwischen den Leitbaken hindurch fährt, um an der gesperrten Ausfahrt abzufahren? Etwa mit der
Bedeutung der
Schraffenrichtung auf Leitbaken? |
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Fotomontage: Im Sinne der
einschlägigen Vorschriften müsste die Sperrung der
Linksabbiegespur mit einseitigen Leitbaken ausgeführt sein,
die nur für die Gegenrichtung ein (dann rechtsweisendes)
Bakenblatt zeigen. Alternativ wäre auch der Einsatz von
doppelseitigen rechts/rechtsweisenden Leitbaken denkbar. |
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