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Das Auskreuzen von Zielangaben ist
insbesondere im Zuge von Umleitungen bzw. Sperrungen wichtig, denn nur so kann
eine eindeutige Zielführung gewährleistet werden. Die
entsprechenden Auskreuzvorrichtungen sind jedoch nicht nur an
Wegweisern erforderlich, sondern finden auch beim
Außerkraftsetzen anderer Verkehrszeichen Anwendung.
Diese Seite erläutert, wie die jeweiligen Lösungen fachgerecht
eingesetzt werden und gibt Hinweise zu typischen Fehlern in der
Praxis. Entsprechend beginnen wir mit einem Foto: |
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Die nachträgliche Änderung des
Wegweisers, mit aufgenieteten Blechen unterschiedlichster
Reflexfolien und Größen, ist allein schon bemerkenswert. Viel
interessanter ist aber das blaue Kreuz (keine Fotomontage). Vermutlich
war geplant, dass Sinnbild zwar berührungslos, aber vollflächig
abzudecken - das Ergebnis sieht jedoch etwas anders aus. Wenn
man bedenkt, wie viele Stationen ein solches Projekt durchlaufen
muss (Planung, Auftrag, Fertigung, Montage, Abnahme usw.), ist es
schon bezeichnend, dass offenbar keiner der Beteiligten die
Lösung hinterfragt. Vielleicht ist diese Art der Ausführung
aber auch ernst gemeint - jedenfalls handelt es sich nicht um
einen farblichen Ausrutscher, wie die weiteren Beispiele in der
Bildergalerie am Ende dieser Seite zeigen. |
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Auskreuzen von Zielangaben
- Wegweiser
Eine wesentliche Bedeutung hat das fachgerechte Auskreuzen der
Zielangaben auf vorhandenen Vorwegweisern - vor allem im Zuge
von Sperrungen bzw. Umleitungen. Dies gilt
selbstverständlich auch für Maßnahmen, die nur wenige Tage
dauern. In der Praxis haben sich natürlich auch in diesem
Bereich verschiedene Nachlässigkeiten eingeschlichen, wie die
nachfolgenden Beispiele zeigen: |
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Fehlende Auskreuzung des vorhandenen
Wegweisers |
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korrekte Ausführung mit
ausgekreuztem Fernziel |
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fehlende
Auskreuzung bei Sperrung einer
Anschlussstelle |
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korrekte
Ausführung |
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Das Problem besteht aber nicht allein im Weglassen der
notwendigen Auskreuzvorrichtungen. Wenn Ziele auf
Vorwegweisern ausgekreuzt werden, erfolgt dies oft
nicht fachgerecht. Die Gründe hierfür sind vielfältig und in der
Regel bereits im Material begründet. Es ist zwar zu begrüßen,
dass - anstelle von Klebebändern - vermehrt berührungsfreie
Auskreuzvorrichtungen eingesetzt werden, doch lassen sich diese
- je nach Produkt und Ausführung - oft nur mäßig an die
Erfordernisse anpassen. So sind nicht nur von Standort zu
Standort variierende Größen einzusetzen, sondern es gilt vor
allem die Maßgabe, dass das ausgekreuzte Ziel hinreichend
erkennbar bleibt, und nicht völlig abgedeckt wird.
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Zielangabe nicht
erkennbar |
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Zielangabe schlecht
erkennbar |
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Zielangabe
hinreichend erkennbar |
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Der
Verkehrsteilnehmer soll möglichst sehen was gesperrt ist und
nicht nur einen roten Strich.
Dies erfordert
wiederum verschiedene Breiten und Längen der Auskreuzleisten,
welche sich eigentlich nach der Schrifthöhe
bemessen müssten. Stattdessen wird das Fernziel oft mit einem
einzigen roten Balken, oder einem viel zu breiten Kreuz
vollständig abgedeckt und ist damit für den Verkehrsteilnehmer
nicht, oder nur schlecht erkennbar. |
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Fernziele vollständig abgedeckt und
daher unlesbar |
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verbesserte
Ausführung |
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Natürlich hat die Erkennbarkeit von
ausgekreuzten Zielen gewisse Grenzen - daher kann es im
Einzelfall vorkommen, dass der Schriftzug nur noch bedingt
lesbar ist. Sofern die Vorankündigung der Sperrung sowie die
Beschilderung der Umleitung fachgerecht ausgeführt sind, ist
dies an sich kein Problem. Allerdings sollte die genannte
Erkennbarkeit dennoch angestrebt werden, damit insbesondere ortsunkundige Fahrzeugführer wissen, welches Ziel nicht
erreichbar ist. |
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technische Ausführung
Der Stand der Technik im Bereich der Reflexfolien erfordert
einen fachgerechten Umgang mit den jeweiligen Schildoberflächen.
Entsprechend ist es in der Regel zu vermeiden, Klebebänder zum
Auskreuzen zu verwenden, da diese die Folienoberfläche bzw.
darauf befindliche Beschichtungen schädigen können. Dies gilt
sowohl für die extra hierfür produzierten bzw. angebotenen Abdeckbänder, als auch
für alle anderen Klebeband-Sorten.
Soll trotz dieser Bedenken Klebeband
zum Einsatz kommen (z.B. weil die ausgekreuzten Verkehrszeichen
ohnehin ablegereif sind), gilt die Maßgabe, dass das Auskreuzen
stets in der Farbe ROT erfolgt - und zwar retroreflektierend. Malerkrepp, Gewebeband
usw. sind
folglich unzulässig. |
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unzulässige
Ausführung (silbernes Gewebeband) |
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Klebebänder
Eine gute Erkennbarkeit
bieten die über viele Jahre bewährten Abdeck-Klebebänder
(fluoreszierendes Orange mit schwarzem Rand) -
allerdings nur bei Tageslicht. Bei Nacht wirken die
Kreuze auf einem retroreflektierenden Untergrund schwarz, womit die erforderliche
Tag-/Nachtgleichheit nicht
gegeben ist. Natürlich sind diese Klebebänder auch in einer retroreflektierenden
Ausführung erhältlich - allerdings führt der vergleichsweise
hohe Preis
zu einer eher bedeutungslosen Anwendung. Ungeachtet dessen
entsprechen beide Ausführungen nicht den Anforderungen, denn diese verlangen die Farbe
ROT. |
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fluoreszierendes Band am Tag |
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fluoreszierendes Band bei Nacht |
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retroreflektierendes Band bei Nacht |
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Klebebänder
können die Schildoberfläche beschädigen
Befinden sich die genannten
Klebebänder längere Zeit auf dem Wegweiser, ergeben sich mehrere Probleme. So bleicht z.B. die
fluoreszierende Farbe je nach Standort aus, wodurch die
Tagessichtbarkeit entsprechend reduziert wird.
Ein wesentlicher
Nachteil ist die Gefahr von Beschädigungen an der
Oberfläche des Verkehrszeichens. Diese reichen von Phantomspuren
bei Raureif und Nässe, über abgezogene Buchstaben (bei Siebdruck
oder Folie), bis zur Beschädigung der eigentlichen Reflexfolie
oder einer darauf befindlichen Beschichtung (z.B. Anti-Tau).
Die
dadurch entstehenden Schäden erreichen im Falle von Wegweisern schnell eine vierstellige
Summe - da insbesondere in den letztgenannten Fällen der ganze
Wegweiser getauscht werden muss. Vom Einsatz dieser Klebebänder
ist daher in der Regel abzuraten - das gilt auch für das
Auskreuzen von anderen Verkehrszeichen. Viele
Straßenbaulastträger verbieten den Einsatz der selbstklebenden
Abdeckbänder ausdrücklich. |
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selbstklebende Abdeckbänder sind praktisch, entsprechen
jedoch nicht den
Vorgaben von RSA und ZTV-SA (gefordert ist Rot
retroreflektierend). Sie können zudem die Schildoberfläche
beschädigen. |
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ausgeblichenes Band |
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durch
Klebeband abgelöste Farbe |
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Phantomeffekt bei Tau und Reif (Nacht) |
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Hersteller und Handel treffen
bezüglich der Abdeckbänder unterschiedliche Aussagen. Einige
verweisen darauf, dass die Produkte grundsätzlich nicht auf
RAL-Güteverkehrszeichen eingesetzt werden dürfen. Da stellt man
sich schon die Frage, wozu das Band dann überhaupt geeignet sein
soll, schließlich müssen alle Verkehrszeichen anerkannten
Gütebedingungen entsprechen. Die Aussage bezieht sich jedoch auf
Festlegungen der Gütegemeinschaft, welche Garantie- bzw.
Gewährleistungsansprüche ausschließen, sobald diese Klebebänder
auf RAL-Güteverkehrszeichen eingesetzt wurden.
Andere Händler begrenzen den
Anwendungszeitraum auf drei Monate und verweisen auf ein
langsames Abziehen im spitzen Winkel. Gleichzeitig wird jede
Haftung für eine mögliche Beschädigung ausgeschlossen. Wieder
andere untersagen nur den Einsatz auf Verkehrszeichen mit
Anti-Tau-Folie und natürlich gibt es auch Aussagen, die jegliche
Bedenken zur Verwendung der Klebebänder pauschal ausschließen,
also auch auf Anti-Tau - was in jedem Fall fragwürdig ist.
Für
den Anwender ist dies freilich wenig hilfreich - insofern ist
man in der Regel auf der sicheren Seite, wenn man auf
Klebebänder generell verzichtet, bzw. die Anwendung sorgfältig
abstimmt - z.B. auf ohnehin schrottreifen Wegweisern. |
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berührungsfreie
Auskreuzvorrichtungen
Die in den vorstehenden Erläuterungen aufgezeigten Probleme
führten zur Entwicklung von berührungsfreien
Auskreuzvorrichtungen. Sie werden in der Regel am Randprofil der
Vorwegweiser befestigt und gewährleisten bei sorgfältiger
Anbringungen den Schutz der Folienoberfläche. Leider führen die
"handwerklichen Fähigkeiten" Einzelner aber auch dazu, dass eine
ursprünglich
berührungsfreie Auskreuzvorrichtung dankt mangelhafter Montage
das Schild dennoch berührt und im Verlauf der Baumaßnahme mit
Unterstützung der Windkraft massive Schäden erzeugt, die ein
normales Klebeband nie hervorrufen würde. Auch hier gilt: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser".
Die Kreuze selbst müssen stets eine
rote Grundfarbe haben. Orangefarbenen Kreuzen fehlt (ohne schwarzen
Rand) in der Regel der Kontrast zu einer gelben oder weißen
Grundfläche. Zudem ist die Farbe Rot sowohl in den RSA, als auch
in den ZTV-SA-97
verbindlich festgelegt. Ein schmaler weißer Rand kann den
Kontrast zusätzlich verbessern - dies gilt je nach Grundfläche
auch für Silber (Alu) oder Schwarz. |
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Fachgerechte
Ausführung einer Anschlussstellensperrung, mit deutlich
ausgekreuztem Wegweiser. Der weiße Rand sorgt für einen guten
Kontrast. |
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unzureichender
Kontrast |
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Kreuz mit Folie RA 1
auf
Wegweiser mit Folie RA 3 (Nacht) |
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Kreuz mit Folie RA 3
auf
Wegweiser mit Folie RA 3 (Nacht) |
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Retroreflexion
Es sollte im Hinblick auf die
einschlägigen Vorschriften eigentlich selbstverständlich sein,
dass die Kreuze retroreflektierend auszuführen sind - doch leider
gibt es in der Praxis auch hier ökonomisch geprägte
Abweichungen. Hinsichtlich der Reflexfolien fällt die Wahl
grundsätzlich auf Folien der Klasse RA 3, denn ein diesbezüglich
einheitlicher Lagerbestand vermeidet Fehler in der Praxis (z.B.
Kreuz in RA 1 auf einem Wegweiser mit RA 3). Natürlich kann die
Rückstrahlklasse auch auf das jeweilige Verkehrszeichen
abgestimmt sein. |
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Der Fehler, der bei den
nachträglich aufgebrachten Tafeln für schlechte Erkennbarkeit
sorgt, ist auch ist auch bei der "Auskreuzvorrichtung" vorhanden: Es wurde lediglich rote Folie
vom Typ RA1/A eingesetzt, der Wegweiser hingegen ist mit
Folie RA3/C bestückt. Folglich überstrahlt der Wegweiser die
kleine rote Fläche. Mit diesem Foto sind wir auch gleich beim
nächsten Kriterium: |
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Abmessungen / Größe
Das vorstehende Beispiel verdeutlicht
ein weiteres Problem in der
Praxis: Viele Auskreuzvorrichtungen sind nicht an die Größe des
jeweiligen Fernziels angepasst. Es zeigt sich, dass die
Vorbereitung vieler Maßnahmen nur unzureichend erfolgt, denn
Anhand von Fotos, den Vorgaben der RWB, oder entsprechenden
Werkstattzeichnungen, lässt sich der Bedarf recht einfach
ermitteln (für jeden einzelnen Wegweiser). Stattdessen fahren die Monteure oft mit einer
beliebigen Auswahl verschiedener Auskreuzvorrichtungen los, die
zwar eine gewisse Flexibilität ermöglichen, aber nicht in jedem Fall zum jeweiligen Wegweiser,
bzw. zur auszukreuzenden Zielangabe passen. |
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So sollte eine ausgekreuzte
Zielangabe aussehen - passende Größe und auf den Wegweiser
abgestimmte Reflexfolie. |
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Wegweiser abdecken bzw. ergänzen
Neben dem Auskreuzen ist auch das flächige Abdecken von
Wegweiser-Inhalten möglich. So können Ziele nicht nur visuell
entfernt, sondern auch ergänzt bzw. geändert werden. Bei der
Wahl der Reflexfolie ist stets die gleiche Folie einzusetzen,
die auch auf dem Wegweiser vorhanden ist. Und "gleich" bedeutet:
Einheitliche Rückstrahlklasse, einheitliche Folienbauart und
möglichst gleicher Hersteller. Ansonsten kann es passieren, dass
die Abdecktafeln dunkler oder heller wirken und somit entweder
nicht lesbar sind, oder dass der Wegweiser "überstrahlt" wird.
Das Prinzip, welches für die roten Kreuze empfohlen wird (RA3
als Standard), lässt sich hier nicht anwenden. |
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Positivbeispiel: Das Kreuz lässt erkennen, welche
Ziele nicht erreichbar sind. Das Abbiegen nach rechts ist
trotzdem möglich, erfolgt aber baustellenbedingt aus einer
nunmehr
kombinierten Geradeaus-Rechts-Spur. Unter der Abdecktafel
befindet sich die spiegelbildliche Darstellung des linken
Pfeils, denn ursprünglich sind auf diesem Wegweiser drei
Fahrstreifen abgebildet. |
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Professionelle
Montagevorrichtung zur temporären Änderung von Wegweisern. Unter
dem Abdeckblech befinden sind zwei Geradeauspfeile für die
zukünftige Streckenführung. |
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Ausreichender
Abstand zur Schildoberfläche und einheitliche
Ausführung der retroreflektierenden Folie (RA2 Aufbau C) |
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Rückseite |
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Außerkraftsetzen von ortsfesten Verkehrszeichen
In der Regel erfordert die fachgerechte Beschilderung von
Arbeitsstellen bzw. geänderten Verkehrsführungen, dass
vorhandene ortsfeste Verkehrszeichen außer Kraft gesetzt werden.
So lassen sich insbesondere Widersprüche vermeiden, die sonst
zur Nichtigkeit der jeweiligen Regelung führen können. Das
Außerkraftsetzen der
vorhandenen Zeichen erfolgt in der Regel durch: |
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Auskreuzen |
Abdecken |
Ersetzen |
Wegdrehen |
Demontieren |
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Fast alle Varianten haben Vor- und
Nachteile, die je nach Anwendungsfall zu berücksichtigen sind.
Werden die jeweiligen Maßnahmen nicht sorgfältig auf die
Erfordernisse abgestimmt, können ggf. Zweifel über die
Wirksamkeit entstehen. Zudem kann der Verkehrsteilnehmer durch
eine Vielzahl an gültigen und nicht gültigen Verkehrszeichen
irritiert werden. In jedem Fall sollte es Ziel sein, nicht
benötigte Verkehrszeichen visuell aus dem Straßenbild zu
entfernen - denn auch ein ausgekreuztes Verkehrszeichen
erfordert die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers. |
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Auskreuzen
Das Auskreuzen von Verkehrszeichen erfolgt im Anwendungsbereich
von RSA und ZTV-SA mit ROTEN,
retroreflektierenden Kreuzen. Die bereits benannten Klebebänder
(fluoreszierend orange mit schwarzem Rand) haben zwar eine bessere Tagessichtbarkeit, wirken jedoch bei
Dunkelheit schwarz.
Sie können bei längerem Gebrauch
ausbleichen und insbesondere beim Abziehen die Schildoberfläche
beschädigen. Entsprechend ist von der Verwendung dieser
Klebebänder Abstand zu nehmen (viele Straßenbaulastträger
verbieten den Einsatz ausdrücklich), was natürlich auch für
andere Klebebänder gilt. Stattdessen sind
berührungsfreie Auskreuzvorrichtungen einzusetzen.
Bei Haltverboten können ggf.
abweichende Lösungen erforderlich werden, denn ein rotes Kreuz
auf einem Zeichen 283 oder 286, erzielt in der Regel nicht die
gewünschte Wirkung. |
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Der Verkehrsteilnehmer sieht klar
und deutlich, dass eine (ihm bekannte) Verkehrsregelung
aufgehoben wurde. |
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Das VZ ist weiterhin sichtbar (jetzt
nur mit Kreuz) und bildet zusammen mit neu aufgestellten
(mobilen) Verkehrszeichen einen Schilderwald. Der Verkehrsteilnehmer muss gültige und nicht gültige
Verkehrszeichen gleichzeitig erfassen und unterscheiden - je
nach Anzahl der Schilder (z.B. an einer Kreuzung) wird er damit
überfordert und fährt am Ende nur noch "blind". |
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Teilauskreuzen ist unzulässig
Eine klare Absage muss man
dem teilweisen Auskreuzen insbesondere von Vorschriftzeichen
erteilen. Was bei Wegweisern üblich bzw. zulässig ist und
verkehrsrechtlich gesehen kein Problem darstellt (da Wegweiser keine Ge-
oder Verbotsregelungen enthalten), kann bei anderen
Verkehrszeichen dazu führen, dass im Falle von vermeintlichen
Verkehrsordnungswidrigkeiten keine Ahndung möglich ist.
Zwar erkennt der Verkehrsteilnehmer in der Regel was
gemeint ist, allerdings entspricht das visuelle Ergebnis, eines
so geänderten Zeichens, nicht dem
erforderlichen Verkehrszeichenbild der StVO, weshalb das ganze
Schild ungültig ist.
Die insbesondere bei den
Fahrtrichtungsgeboten übliche Praxis, die nicht benötigten
Pfeilspitzen auszukreuzen, ist daher unzulässig und bewirkt,
dass verkehrsrechtlich gesehen gar keine Regelung getroffen
wird. Ähnlich verhält es sich bei anderen Zeichen, die nach dem
gleichen Prinzip geändert werden. Hierzu einige Beispiele: |

UNZULÄSSIG:
Teilauskreuzen von Verkehrszeichen |
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Die Abbildungen in der untere Reihe
zeigen, wie die jeweiligen Änderungen bei Dunkelheit wirken
können. Das teilweise Auskreuzen führt im Einzelfall dazu, dass
die gewünschte Regelung nur schlecht bis gar nicht erkennbar
ist. Doch auch am Tage sorgt diese Art der Änderung für
Probleme, denn solche "Bastelverkehrszeichen" kennt die StVO
nicht. Entsprechend wird von derart verunstalteten Schildern
keine Ge- oder Verbotsregelung getroffen bzw. die ursprünglich
erteilte Anordnung wird nicht rechtswirksam bekannt gegeben. |
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Abdecken
Das Abdecken von nicht benötigten Verkehrszeichen sorgt dafür, dass die Schilder
visuell aus dem Straßenbild entfernt werden. Die technischen
Möglichkeiten reichen vom Müllsack, über spezielle Abdeckhauben
bis zu Klemmschellen, mit denen passende Abdeckbleche (in der
Regel umgedrehte Verkehrszeichen) angebracht werden können.
Warnwesten, aufgeklebte Pappen oder Bettlaken sind hingegen
ungeeignet - mehr dazu in der Bildergalerie.
Im
Gegensatz zum Auskreuzen muss der Verkehrsteilnehmer abgedeckte
Schilder nicht wahrnehmen, so dass er sich auf die wirklich
gültigen Verkehrszeichen konzentrieren kann. Dadurch kann der
sichtbare Schilderwald insgesamt reduziert werden.
Sollten Müllsäcke zum Einsatz kommen (sofern überhaupt zulässig, ggf. Rückfrage
beim Straßenbaulastträger), ist darauf zu achten,
dass diese lichtundurchlässig sind, denn sonst scheint das VZ
insbesondere im Scheinwerferlicht durch. Zudem müssen
Müllsäcke aber auch Abdeckplanen
so stabil und sicher befestigt sein, dass sie auch einem Sturm standhalten.
Dies gilt selbstverständlich für
alle anderen Varianten wie z.B. spezielle Klemmschellen. Es kann
daher erforderlich sein, die so angebrachten Abdeckbleche mit
einem Fangseil zusätzlich zu sichern. |
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Die Verkehrsführung
ist eindeutiger - der
Verkehrsteilnehmer muss nicht zwischen gültigen / ungültigen
Verkehrszeichen unterscheiden. |
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Planungs- und Materialaufwand
+ Sicherung gegen Herabfallen |
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UNGÜNSTIG
Schilderwald: Der Verkehrsteilnehmer
muss insgesamt zwei Schilder erfassen |
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UNGÜNSTIG
Situation bei Nacht |
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RICHTIG
ungültige Verkehrszeichen sollten
der Aufmerksamkeit entzogen werden |
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Ersetzen
Bei der Anordnung von geometrisch
identischen Verkehrszeichen kann das vorhandene Schild auch mit
der neuen Variante ersetzt werden, anstatt es lediglich grau
abzudecken. Dies sorgt ebenfalls
dafür, dass der Schilderwald nicht aufgeforstet wird und
reduziert den Bedarf an Aufstellvorrichtungen. Natürlich darf
ein Dreieck nicht mit einer Ronde ersetzt werden - sprich das
neue Schild muss das vorhandene Verkehrszeichen vollständig
abdecken.
Das Ersetzen kann jedoch dazu
führen, dass insbesondere ortskundige Verkehrsteilnehmer die
Änderung nicht gleich wahrnehmen.
Auch bei Haltverboten ergibt sich ein Problem, denn
vorübergehende gültige Zeichen 283
bzw. 286, die in dieser Weise angebracht werden, sind gewiss
nicht "mobil" und heben folglich keine Parkplatzzeichen oder
Parkflächenmarkierungen auf.
Sind die zu ersetzenden
Verkehrszeichen Bestandteil einer Kombination, ist
natürlich die gleiche Rückstrahlklasse und möglichst auch die
gleiche Folienbauart einzusetzen. |
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Die Verkehrsführung
ist eindeutiger - der
Verkehrsteilnehmer muss nicht zwischen gültigen / ungültigen
Verkehrszeichen unterscheiden. Die Aufstellvorrichtungen, welche
sonst für die separat aufgestellten Verkehrszeichen erforderlich
sind, können entfallen. |
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Planungs- und Materialaufwand
+ Sicherung gegen Herabfallen.
Änderung ggf. nicht gleich ersichtlich. |
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Wegdrehen
Nicht benötigte
Verkehrszeichen können auch weggedreht werden, um einerseits die
Regelung aufzuheben und gleichzeitig das Schild der
Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers zu entziehen.
Das Wegdrehen kann jedoch nicht
überall angewandt werden, denn insbesondere an Kreuzungen und
Einmündungen kann ein solches Schild nunmehr aus einer anderen
Verkehrsrichtung sichtbar sein, für die es gar nicht gelten sein
soll.
Zudem gibt es fragwürdige
Rechtsprechung zu Haltverboten, die ein weggedrehtes Schild als
gültig wertet, sofern es sich zweifelsfrei zuordnen lässt. Im
fließenden Verkehr ist dies in der Regel ohne Bedeutung, denn es
gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz. Im ruhenden Verkehr sieht der
Sachverhalt etwas anders aus: Wenn ein weggedrehtes Haltverbot
angeblich weiterhin gültig sein soll, muss dies im Umkehrschluss
auch für Parkplatzschilder gelten. Der Verkehrsteilnehmer könnte
also damit argumentieren, dass weggedrehte Parkplatzschilder (Z
314, 315) weiterhin eine Parkerlaubnis erwirken - auch wenn dies
von der Behörde nicht beabsichtigt ist. |
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Die Verkehrsführung
ist eindeutiger - der
Verkehrsteilnehmer muss nicht zwischen gültigen / ungültigen
Verkehrszeichen unterscheiden. |
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Weggedrehte
Schilder sind ggf. für andere Verkehrsrichtungen sichtbar. Die
rechtliche Stellung weggedrehter Verkehrszeichen ist umstritten,
da insbesondere mobile Zeichen auch von unbefugten Dritten
weggedreht werden können. |
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Demontieren
Insbesondere bei länger andauernden Maßnahmen
können nicht benötigte Verkehrszeichen komplett demontiert
werden. Auch hiermit wird das Straßenbild um die nicht
benötigten Verkehrszeichen bereinigt und zwar so, dass keine
ungewünschte Signalisierung in andere Verkehrsrichtungen
entsteht.
Nachteilig erweißt sich die
Demontage, wenn nach einigen Jahren Bauzeit niemand mehr weiß, wo
sich die demontierten Zeichen befinden, oder wenn diese Schilder
unvollständig bzw. durch unsachgemäße Lagerung beschädigt sind.
Ähnlich verhält es sich, wenn auf Grund fehlender Unterlagen niemand mehr weiß,
welches Verkehrszeichen ursprünglich wo angebracht war (ja, die
Sache mit dem Verkehrszeichenkataster). |
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Die Verkehrsführung
ist eindeutiger - der
Verkehrsteilnehmer muss nicht zwischen gültigen / ungültigen
Verkehrszeichen unterscheiden. |
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Schilder nach langer Bauzeit ggf.
unauffindbar, unvollständig, beschädigt und mangels
Dokumentation (was stand wo?) nicht zuzuordnen. |
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Widersprüche vermeiden - ungültige Schilder reduzieren
Das nebenstehende Foto zeigt, mit welchen
Situationen der Verkehrsteilnehmer in der Praxis konfrontiert
wird. Gerade in solchen Fällen ist es ratsam, Verkehrszeichen
(hier Z 306) lichtdicht abzudecken bzw. zu demontieren, anstatt
sie lediglich auszukreuzen.
Es gilt die Maßgabe, nicht benötigte
Verkehrszeichen möglichst vollständig der Aufmerksamkeit zu
entziehen, denn nur so wird eine klare Situation geschaffen.
Auskreuzen sorgt hingegen dafür,
dass sich die ungültigen Schilder weiterhin im Straßenbild
befinden und folglich vom Verkehrsteilnehmer mit erfasst werden
müssen. Wenn an einem Querschnitt 5 ausgekreuzte und 5 gültige
Verkehrszeichen vorhanden sind, dann sind das 10 Schilder, die
in der Vorbeifahrt verarbeitet und richtig interpretiert werden
müssen. Dies ist dem Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht
zuzumuten, denn seine Aufmerksamkeit kann nicht allein auf
Verkehrszeichen beschränkt werden. |
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Die Verantwortlichen müssen
begreifen, dass Sie die gewünschten Regelungen kennen - der
Verkehrsteilnehmer muss hingegen in Sekundenbruchteilen eine
komplette Verkehrsführung richtig erfassen und Entscheidungen
treffen. Alles, was diese Wahrnehmung beeinträchtigen kann, muss
nach Möglichkeit reduziert werden. Das Auskreuzen sollte daher
nur bei Wegweisern angewandt werden und in anderen Fällen nur
dort, wo es der Klarstellung dient. Ansonsten sind nicht
benötigte Verkehrszeichen vorzugsweise abzudecken, sofern sie
nicht ersetzt, weggedreht, oder demontiert werden können. |
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Außerkraftsetzen ist behördlich anzuordnen
Es steht außer Frage, dass
z.B. ein Zeichen 306 außer Kraft gesetzt werden muss, wenn die
neue Regelung ein Zeichen 206 vorsieht. Entsprechend findet sich
in vielen verkehrsrechtlichen Anordnungen der Hinweis, dass
Verkehrszeichen, die der neuen Regelung entgegen stehen bzw. für
Widersprüche sorgen könnten, auszukreuzen oder abzudecken sind.
Pauschale Festlegungen wie diese
sind genau genommen unzulässig, denn in der Regel ist eine
konkrete Angabe erforderlich, welche Verkehrszeichen außer Kraft
gesetzt werden sollen und wie dies zu erfolgen hat. Hierzu
müssen die jeweiligen Schilder im Verkehrszeichenplan als
Bestand enthalten sein und rot durchkreuzt dargestellt werden -
mit entsprechenden Hinweisen, wie die "Entwertung" zu erfolgen
hat.
Entgegen der Praxis liegt es also
nicht allein im Ermessen des Montagepersonals, welche Verkehrszeichen
ausgekreuzt, abgedeckt, ergänzt, weggedreht oder demontiert
werden. Natürlich dürfen private Unternehmen die notwendigen
Maßnahmen planen - das Ergebnis muss aber behördlich genehmigt
werden. |
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Im gezeigten Beispiel wurde mit
mobilen Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
50km/h beschildert - allerdings nur am Beginn der Strecke,
jeweils in beide Fahrtrichtungen (Markierungsarbeiten). Etwa in
der Mitte dieser Strecke befindet sich eine Einmündung (Fotos) - die
Beschränkung auf 50km/h wurde jedoch nicht wiederholt. Für
denjenigen, der die Strecke bereits befährt, gilt das
Streckenverbot (50km/h) natürlich weiter. Wer jedoch aus der
Einmündung auf die Strecke einbiegt, bekommt diese Information
nicht. Für ihn ist die ausgekreuzte 70 maßgeblich, mit der
Folge, dass (vorbehaltlich der Geschwindigkeitsreduzierung durch
das Gefahrzeichen), lediglich die außerorts übliche Beschränkung
auf 100km/h gilt. Dieses Beispiel zeigt, zu welchen Ergebnissen
die "Einschätzung" durch Dienstleistungsunternehmen führen kann.
Folglich kann es private Dritten nicht allein überlassen sein,
wie die Beschilderung von Arbeitsstellen erfolgt und welche
Verkehrszeichen deaktiviert werden. Den zuständigen Behörden
obliegen entsprechende Amtspflichten, denen leider nicht
hinreichend nachgekommen wird. Damit haben wir auch eine
wunderbare Überleitung zur Bildergalerie. |
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BILDERGALERIE |
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Wie am Beginn der Seite angekündigt,
folgen hier weitere Bilder der blauen "Auskreuzvorrichtungen".
Es ist davon auszugehen, dass die Lösung eigentlich so aussehen
sollte, wie in der Fotomontage dargestellt - daher eine
berührungsfreie Abdeckplatte. |
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Merkwürdig, aber konsequent... |
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...auch in der Gegenrichtung. |
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...wie gesagt - die Sache hat
Methode. |
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Hier wird die Fahrbahndecke erneuert
und der Verkehr via LSA geregelt (halbseitige Sperrung, in
diesem Fall links an der Insel vorbei). Und da solche
Verkehrsinseln selten Bestandteil der Planung sind (was sie
eigentlich sein sollten), muss eben improvisiert werden. Um die
rechtsweisende Leitplatte ebenfalls abzudecken, hätte der
Mitarbeiter vermutlich seine Hose ausziehen müssen - aber gut,
dass geht dann angesichts der herbstlichen Temperaturen doch zu
weit. Wäre hier eine sachgerechte Vorbereitung erfolgt, hätte
man einen Bodenhülsenschlüssel mitgebracht und das Schild
kurzerhand entfernt. |
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Netter Versuch. Vielleicht wäre ein
Spannbettlaken besser geeignet? |
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Diese Lösung ist gleich zwei mal
gelungen: Einerseits stimmt die Lenkungstafel nicht mit der
nachfolgenden Verkehrsführung überein (der linke Fahrstreifen
bleibt erhalten). Zudem wurde beim Zusatzzeichen eine Null
ausgekreuzt, um die ursprünglichen 200m in 20m zu ändern.
Derartige Änderungen sind unzweckmäßig und verkehrsrechtlich
auch unzulässig (wobei es in diesem Fall unkritisch ist). |
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Der pflichtbewusste Monteur einer
Verkehrssicherungsfirma entwertet sogar die Längenangabe, obwohl
dies bereits durch das Graffiti erfolgt. Vielleicht wollte man
aber auch ein Zeichen setzen, dass Schmierereien auf Verkehrszeichen
nicht erwünscht sind? In jedem Fall wäre die Lenkungstafel mit
roten, retroreflektierenden Auskreuzvorrichtungen zu entwerten -
die stattdessen eingesetzten Abdeckbänder sind bei Dunkelheit
nur schwarze Striche. |
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Hier hat man wiederum ganz auf das
Auskreuzen verzichtet - ebenso auf die erforderlichen gelben
Warnleuchten im Bereich der Querabsperrung. |
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...dabei ist die fachgerechte
Ausführung nun wahrlich kein Problem. (Auf
die Bearbeitung der Leitbaken wurde verzichtet) |
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Besser als Auskreuzen, aber in der
Ausführung dennoch fragwürdig. |
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Dies ist ein klassisches Beispiel
für unzureichende Vorbereitung. Gesperrt ist lediglich die
Zufahrt nach Waldeck - was hier genau "ausgekreuzt" ist, bleibt
unklar. Besser wäre die Montage der Auskreuzvorrichtung am
rechten Schildrand, ein schmaleres Montagerohr und schmalere
Auskreuzstreifen. |
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Immerhin ein rotes,
retroreflektierendes Kreuz. Leider wird nicht ersichtlich, ob
die Fahrtrichtung zur A4 bzw. A9 ebenfalls gesperrt ist, denn
dieser Zielblock ist nicht ausgekreuzt. Die ebenfalls nicht
ausgekreuzten Bedarfsumleitungen verstärken diesen Eindruck -
man kann es einem Fahrzeugführer also nur bedingt verübeln, wenn
er zwischen den nur lückenhaft aufgestellten Leitbaken hindurch
direkt ins offene Gleisbett fährt. Richtig wäre es, die
Umleitungsschilder entweder auch auszukreuzen, oder mit anderen
-rechtsweisenden- Umleitungsschildern zu ersetzen. Den gelben
Wegweiser hätte man vollständig auskreuzen müssen - alternativ könnte man
jedoch auch den Geradauspfeil mit einer berückungslosen
Abdeckplatte in einen rechtsweisenden Pfeil ändern. |
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Hier wurde durch einen kommunalen
Bauhof eine Umleitung ausgewiesen. Die Art der Ausführung des
"Verkehrszeichens" ist an sich schon schlimm genug (im Prinzip
ist hier eine Behörde tätig). Die fehlende Auskreuzung des
gesperrten Fernziels macht das Gesamtbild komplett. Geht es nun
geradeaus oder rechts herum nach Ilmenau? Und dann wundern sich
die Verantwortlichen, wenn der Verkehrsteilnehmer seinem Navi
folgt, anstatt sich von Verkehrszeichen leiten zu lassen. |
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Ähnlich ist der Sachverhalt hier.
Zwar ist mit dem selbst gebastelten Zeichen 214 und den
Leitbaken eine hinreichende Beschilderung vorhanden, jedoch
wurden die Wegweiser in kleinster Weise ausgekreuzt.
Fahrtrichtungsgebot und Wegweisung widersprechen sich. |
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Situationen wie diese führen dazu,
dass Verkehrszeichen unbeachtet bleiben bzw. ignoriert werden.
Im ungünstigsten Fall (BAB-Sperrung wegen Unfall) folgt der
komplette abgeleitete Autobahnverkehr der Bedarfsumleitung
direkt in die Sackgasse. Hier hätten also nicht nur die
Wegweiser ausgekreuzt werden müssen, sondern es besteht auch das
Erfordernis, die Bedarfsumleitung anzupassen. |
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Fabrikneuer Vorwegweiser.
Professionelle Montagevorrichtungen für Abdecktafeln (links und
oben) und das Pendant aus Pappe. Kritisch ist hier insbesondere
die Verwendung von Gewebe-Klebeband zur Befestigung, denn der
Kleber kann die Schildoberfläche angreifen. Auch können bei der
Demontage Klebstoffreste auf der Schildoberfläche verbleiben -
Phantomspuren sind das Ergebnis. Wird anschließend versucht, die
Klebereste mit entsprechenden Reinigern zu lösen, kann dies
wiederum zur Beschädigung der Schildoberfläche führen.
Letztendlich kann es also passieren, dass ein fabrikneuer
Vorwegweiser ersetzt werden muss. |
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Suhl und Autohof scheinen
noch erreichbar zu sein - dem ist aber nicht so.
Entsprechend hätte man das Kreuz etwas großzügiger
ausführen müssen. |
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Fotomontage |
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Eigentlich gut gelöst. Das Kreuz
müsste jedoch breiter und insgesamt größer ausgeführt werden, so
das auch die Ziele Marsberg und Scherfede mit erfasst werden. |
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Tja... wo soll man hier anfangen?
Der ortsfeste Schilderbaum ist von Haus aus bemerkenswert - auf
die vielen verkehrsrechtlichen Fehler, die bereits hier
vorhanden sind, wollen wir an dieser Stelle aber nicht eingehen.
Im Zusammenhang mit den mobil aufgestellten Verkehrszeichen
entsteht in jedem Fall ein Schilderwald, der den
Verkehrsteilnehmer überfordert. Zunächst könnte das mobile
Haltverbot mit Inkrafttreten eingespart werden, denn ein
Haltverbot existiert bereits (ortsfest). Hier hätte man also nur
das Zusatzzeichen "Fr 7-9h" außer Kraft setzen müssen
(vorbehaltlich der Vorlaufzeiten für Haltverbote - 3
Tage-Regelung usw.). Zur weiteren Ausführung bzw. Notwendigkeit
der einzelnen Zeichen kann man ebenfalls geteilter Meinung sein
- wichtig ist nur, dass diese Zeichen auch hinreichend
wahrgenommen werden können. Bei insgesamt 10 Schildern auf einem
"Haufen", kann vom Sichtbarkeitsgrundsatz keine Rede mehr sein.
Insofern ist es in solchen Fällen ratsam, nicht benötigte
Verkehrszeichen vollständig Grau abzudecken, oder sie zu
demontieren - denn der Verkehrsteilnehmer muss auch ausgekreuzte
Verkehrszeichen wahrnehmen und diese als ungültig
interpretieren. |
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Unter dem aufgeschraubten
Pfeilwegweiser (welcher ursprünglich mal nach Ilmenau und
Königsee geführt hat), befindet sich der Schriftzug
"Rudolstadt". Diese an sich schon recht fragwürdige Ausführung,
wurde im Zuge einer Straßensperrung montiert, welche wiederum in
Zusammenhang mit einer größeren Baumaßnahme stand (der Bau eines
Straßentunnels). Mit Inbetriebnahme des Tunnels im Jahr 2010
wurde die Straßensperrung wieder aufgehoben - was natürlich
nicht bedeuten muss, dass man auch diese Abdeckung wieder
entfernt. Und so geht es auch heute noch nach "Nirgendwo" wenn
man links abbiegt. Bemerkenswert ist, dass die Strecke ohne
Zielangabe als Umleitung dient, wenn der Tunnel wegen
Wartungsarbeiten gesperrt ist. Entsprechend hat man es in diesem
Zusammenhang auch schon einmal vollbracht, die Tafel
vorübergehend zu entfernen (da sind wir wieder beim Ermessen der Verkehrssicherungsfirmen). Nachdem die Umleitung beendet war,
wurde die Tafel wieder montiert. Und wenn die Schrauben nicht
weggerostet sind, dann hängt sie da noch heute (Stichwort
Verkehrsschau, Streckenkontrolle usw.). |
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