TL Fußplatten (K1 Fußplatten)
Die einfachste Möglichkeit einer Aufstellvorrichtung für Verkehrszeichen ist die Kombination aus K1-Fußplatten und einem Pfosten bzw. Schaftrohr. Die Fußplatten verfügen hierzu über verschiedene Öffnungen, die je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich angeordnet sind. Typische Aufnahmen sind 40x40mm und 60x60mm für Quadratrohr sowie Ø 42mm für Rundrohre - in der Regel paarweise zur Aufnahme von mobilen Absturzsicherungen oder Bauzäunen. Bei einigen Ausführungen sind die Aufnahmen für Quadrat- und Rundrohre kombiniert.

 

Fußplatten sollen hinsichtlich Formgebung und Gewicht so dimensioniert sein, dass sie eine definierte Standsicherheit erzielen. Eine einzelne Fußplatte darf nicht höher als 12cm sein, die Länge von 85 - 90cm sowie die Breite von 45cm soll nicht überschritten werden. Das Gewicht muss mindestens 28kg betragen. Im Sinne der TL-Aufstellvorrichtungen werden Fußplatten vornehmlich aus Kunststoff-Recycling-Material gefertigt. Fußplatten aus Metall oder Beton sind nicht zulässig. Eine Ausnahme stellen mit Beton gefüllte Kunststoff-Hohlkörper dar - sofern sie nicht beschädigt sind. Auf Grund des hohen Gewichts (Stichwort Arbeitsschutz) sind derartige Fußplatten aber nur bedingt empfehlenswert.

 

Fußplatten werden natürlich auch in zahlreichen anderen Ausführungen angeboten, insbesondere in quadratischer oder runder Form, sowie mit deutlich geringerem  Gewicht. Derartige Produkte bewirken in der Regel nicht die für Verkehrszeichen erforderliche Standsicherheit und sollten deshalb nicht im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden. Ihr Einsatzgebiet beschränkt sich vielmehr auf den innerbetrieblichen Bereich.

 

Ausrichtung der Fußplatten
Wie Fußplatten ausgerichtet werden, ist im Gegensatz zu einem quadratischen Sonnenschirmständer keinesfalls egal, denn Fußplatten für Verkehrszeichen und Absperrgeräte haben in der Regel eine rechteckige Bauform und das nicht ohne Grund:

Die lange Seite muss immer parallel zur Windlast ausgerichtet sein - aber keinesfalls parallel zum Schild. Die Längsseite der Fußplatten steht also stets im 90°-Winkel zum angebrachten Verkehrszeichen - denn auf dieses wirkt die Windlast ein.

Die Formgebung der Fußplatte erzeugt zusammen mit dem Gewicht das Standmoment, welches der Windlast entgegen wirkt und das Schild vom Umfallen bewahrt. Mit der Länge der Aufstellfläche erhöht sich das Standmoment - bei gleichem Gewicht. Wird die Fußplatte hingegen falsch ausgerichtet, daher mit der kurzen Seite parallel zur Windlast, halbiert sich das mögliche Standmoment (Foto).

Falsche Ausrichtung sorgt für reduzierte Standsicherheit (50%)

 

Aufwand ohne Nutzen
Die falsche Ausrichtung ist nicht nur bei einzelnen Fußplatten nachteilig, sondern wirkt sich insbesondere beim Einsatz mehrerer Fußplatten negativ aus. Man kauft zwei Fußplatten, man transportiert zwei Fußplatten, man stellt das Schild mit zwei Fußplatten auf, aber am Ende ist die Wirkung bei falscher Ausrichtung so, also würde man nur eine Fußplatte (korrekt ausgerichtet) einsetzen - und das ist dann natürlich zu wenig.

Während die Fußplatten beim rechten Zeichen 123 korrekt ausgerichtet sind und somit die Längsseite parallel zur Windlast liegt, ist beim linken Schild nur die kurze Seite der Fußplatte wirksam. Folglich wird das Standmoment trotz gleichem Gewicht halbiert. Würden beide Schilder wie im Bild nebeneinander stehen, würde das linke Schild schon bei einer leichten Böe umkippen, das rechte Schild hingegen würde bis Windstärke 8 stehen bleiben.

Man macht sich also mehr Arbeit, ohne dass der Aufwand einen Nutzen hat. Muss man z.B. 50 Schilder aufstellen und verwendet hierzu jeweils zwei Fußplatten, reden wir von 100 Fußplatten und damit etwa 3t Transportgewicht - nur für die Fußplatten. Wenn man jetzt die Aufstellvorrichtung falsch ausrichtet (linkes Zeichen), hat das Schild die gleiche Standsicherheit, wie bei der korrekten Ausrichtung von lediglich einer Fußplatte. Man hat also im Endeffekt 1,5t Material umsonst transportiert, denn auf Grund der falschen Ausrichtung fallen die Schilder bei Sturm trotzdem um - obwohl pro Schild zwei (falsch ausgerichtete) Fußplatten im Einsatz sind.

falsche Ausrichtung
quer zur Windlast

korrekte Ausrichtung
längs zur Windlast

 

FALSCH

FALSCH

FALSCH

 

Was bedeutet K1?
Seit 1997 sind durch die ZTV-SA 97 (in Kombination mit  den Technischen Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen) die sog. Standsicherheitsklassen definiert, mit denen eine sichere Aufstellung von Verkehrszeichen vereinfacht werden soll. Die Klasse K1 steht maßgeblich für eine Fußplatte, die hinsichtlich Geometrie und Gewicht so dimensioniert ist, dass sie einer horizontalen Kraft von 120N, welche in 1m Höhe auf das Schaftrohr einwirkt, standhalten kann (linkes Bild). Entsprechend wurde in den Bildern auch eine Klemmschelle am oberen Ende des Schaftrohres eingezeichnet, an welcher im Falle eines Zugversuchs (Standsicherheitsprüfung) die Kraftmesseinrichtung  befestigt wird. Werden zwei K1 Fußplatten übereinander gestapelt (rechtes Bild), verdoppelt sich das Standmoment. Die Konstruktion ist somit in der Lage, die doppelte Windlast aufzunehmen (mindestens 240N in 1m Höhe) und entspricht damit der Standsicherheitsklasse K2. Stapelt man drei Fußplatten übereinander, erhält man die Klasse K3 (mindestens 360N).

Klasse K1 = 120N

Klasse K2 = 240N

 

Als Anwender kann man sich also zunächst folgendes merken: K1 steht für eine Fußplatte mit mindestens 28kg Gewicht und einer Länge von 85 - 90cm (bei mindestens 40cm Breite). Erfüllt die Fußplatte diese Werte und hält sie den geforderten Zugversuchen stand, ist sie in der Regel auch mit "K1" gekennzeichnet.

 

Grenzen - 3 Fußplatten übereinander
Das Prinzip, aus den Standsicherheitsklassen die Anzahl der Fußplatten abzuleiten (K1 = 1 Stück, K2 = 2 Stück, K3 = 3 Stück), ist nicht beliebig fortsetzbar - das zeigt insbesondere die Klasse K9, wo es eben nicht um neun übereinander gestapelte Fußplatten geht, denn diese würden die geforderten 1920N nie erreichen.

Zudem wandert mit jeder weiteren Fußplatte auch der Schwerpunkt nach oben, was selbstverständlich auch geringere Klassen betrifft. Drei Fußplatten übereinander machen noch Sinn, dann ergibt sich die Klasse K3 (linkes Bild). 

Liegt die erforderliche Standsicherheitsklasse über K3, sind Fußplattenträger die bessere Lösung. Sie erreichen je nach Ausführung mit deutlich weniger Fußplatten eine höhere Standsicherheit, als dies mit Fußplatten allein möglich wäre.

Standsicherheitsklasse K3
mit drei Fußplatten vom Typ K1

unzweckmäßige Aufstellung
mit hohen Schwerpunkt

 

K1 ist nicht immer K1
Viele der in Deutschland eingesetzten Fußplatten entsprechen nicht den Technischen Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen, obwohl sie entsprechend gekennzeichnet sind.

So sind viele Produkte lediglich 78 - 80 cm lang, u.a. damit sie auf eine Europalette passen. Rechnet man eine solche Fußplatte, ergibt sich ein Standmoment von etwa 110N - daher 10N weniger als gefordert. Auf Grund von Fertigungstoleranzen wiegen einige Modelle auch nicht mindestens 28kg, sondern z.B. nur 26kg und weniger - auch das macht sich ebenfalls in der Rechnung bemerkbar. All dies lässt sich natürlich im Zugversuch bestätigen.

Fußplatte die nicht der K1- Klassifizierung entspricht

 

Generell sind 10N nicht viel, aber bei einer definierten Kraft von eigentlich 120N kann man eine solche Differenz auch nicht vernachlässigen, zumal es sich ja um Mindestwerte handelt, die hier unterschritten werden. Deutlicher wird der Sachverhalt, wenn man z.B. für die Klasse K4 vier solcher Fußplatten übereinander stapelt. Dann erreicht die Konstruktion eben nicht die geforderten 480N, sondern eben nur 440 - wenn überhaupt.

Folglich wäre es in diesem Fall erforderlich, immer noch eine Fußplatte mehr aufzulegen - dies wiederum macht mit Blick auf das Transportgewicht und die Vorteile von Fußplattenträgern (mit weniger Fußplatten eine höhere Standsicherheit) keinen Sinn. Folglich ergibt sich auch aus diesem Umstand die Empfehlung, ab Klasse K3 Fußplattenträger einzusetzen.

 

Fußplatten vom Typ "Block" oder "Koffer"
Der vorgenannten Problematik wird u.a. damit begegnet, dass Fußplatten ohne abgeschrägte Frontseite angeboten werden, da man die Schräge zur Aufstellung von Verkehrszeichen ohnehin nicht benötigt. Bei diesen quaderförmigen Fußplatten ist der Raum über dem sonst abgeschrägten Bereich ebenfalls mit Material ausgefüllt, wodurch sich bei gleichen Transportabmessungen das Gewicht und damit die Standsicherheit erhöht. Das Gewicht dieser Produkte liegt im Bereich von 30 - 40kg. Erst dadurch erreichen die 78cm langen Fußplatten überhaupt die Klasse K1.

schwerer ist nicht automatisch besser
Es ist ein Fehler, allein vom spürbar höheren Gewicht dieser Koffer-Fußplatten eine wesentlich höhere Standsicherheitsklasse zu erwarten. Ist für ein Verkehrszeichen z.B. die Klasse K3 erforderlich, so sind eben auch von den schweren Koffer-Fußplatten mindestens 3 Stück übereinander einzusetzen, bedingt durch weiterhin zu kurze Länge (78cm). Werden in diesem Fall hingegen nur zwei dieser Fußplatten eingesetzt, weil das Verkehrszeichen gefühlt sicherer steht, sind die Anforderungen noch lange nicht erfüllt.

 

Fußplatten vom Typ "Koffer" - Klasse K1

 

Ideallänge einer Fußplatte sind 86 - 90cm
Bei der Erstellung der Technischen Lieferbedingungen wurde eine sinnvolle Kombination aus Länge und Gewicht angestrebt und festgeschrieben. Folglich ergeben sich die relevanten Standsicherheitswerte auch aus diesen Faktoren. Fußplatten schwerer zu machen, weil sie eigentlich zu kurz sind, macht nur bedingt Sinn - denn es wird zwar Platz gespart, aber das Transportgewicht erhöht sich. Ein Vorteil der zu kurzen Fußplatten macht sich jedoch bei der Gestaltung von Fußgängernotwegen bemerkbar, denn hier lassen sich beidseitig mehr als 10cm einsparen und das ist bei den oft beengten Platzverhältnissen schon eine Menge.

 

kurze Fußplatten vorrangig in Fußplattenträgern einsetzen
Beim Einsatz von Fußplatten in Fußplattenträgern können die abweichenden Maße vernachlässigt werden, da hier nur das Gewicht der Fußplatte zählt - die Aufstellänge und damit die Hebelwirkung ergibt sich aus dem Fußplattenträger. Damit sind Fußplattenträger das eigentliche Anwendungsgebiet für die kurzen Fußplatten (78cm) - zur alleinigen Verwendung zur Aufstellung von Verkehrszeichen können sie hingegen nur bedingt empfohlen werden.

 

Wie viele Fußplatten sind nötig?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten - deshalb sei an dieser Stelle nochmals auf die Tabellen in den ZTV-SA 97 und auf Prospekte und Dokumente der jeweiligen Hersteller verwiesen. Die sichere Variante ist natürlich die Berechnung, aber in der Praxis erfolgt die Bewertung doch eher Pi mal Daumen. Von Faustformeln sollte man in der Regel Abstand halten, dennoch gibt es elementare Grundlagen die zu beachten sind:

Mindestanforderung
Eine Fußplatte allein ist grundsätzlich nie ausreichend. Zwar würde bei der Aufstellung von einigen Verkehrszeichen auf einem Grünstreifen die Klasse K1 genügen (z.B. Ronde der Größe 2, Unterkante 1,50m, innerorts), doch sobald z.B. ein Zusatzzeichen angebracht wird, ist bereits die Klasse K2 erforderlich. Ungeachtet dessen sollte vor allem im Sinne der Sichtbarkeit stets eine Aufstellung mit 2,00m Unterkante erfolgen (innerorts). Entsprechend kann man sich als Grundlage folgendes merken:

Bei einzelnen Verkehrszeichen der Größe 2 (Ronden, Dreiecke und Quadrate) sind innerorts mindestens zwei Fußplatten erforderlich (bei einer Aufstellhöhe von 2,00m). Rechteckige Schilder wie etwa Zeichen 455.1 erfordern hier bereits die Klasse K3 (innerorts). Bei anderen Verkehrszeichen (größere Schildfläche), oder der Verwendung von Zusatzzeichen, müssen weitere Fußplatten aufgelegt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für größere Aufstellhöhen, z.B. über Radwegen. Wie bereits beschrieben ist mit dem bloßen Übereinanderstapeln bei drei, allerhöchstens vier Fußplatten Schluss (also Klasse K3). Ab der erforderlichen Standsicherheitsklasse K4 kommen Fußplattenträger (in der Regel in langer Bauform) zum Einsatz.

 

typische Fehler beim Einsatz von Fußplatten

abgebrochene Ecken
Fußplatten haben hinsichtlich ihrer Stabilität Grenzen, die sich im rauen Baustellenalltag insbesondere in Form abgebrochener Ecken äußern. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass beschädigte Fußplatten nicht einzusetzen sind.

So reduziert sich je nach Schadensbild nicht nur die Länge der Fußplatte, sondern vor allem deren Gewicht. Die jeweilige Standsicherheitsklasse ist damit nicht mehr gegeben. Fußplatte wie im gezeigten Bild sind zu entsorgen bzw. zu recyceln.

Reduzierte Standsicherheit durch abgebrochene Ecken

 

mangelhafte Stapelung
Je nach Qualität der eingesetzten Fußplatten lässt sich das Schaftrohr in die 40er Öffnung aller gestapelten Fußplatten mühelos einstecken, oder eben auch nicht. Im letzteren Fall behilft man sich in der Praxis mit einer fragwürdigen Lösung: Das Schaftrohr steckt in der unteren Platte in der 40er Öffnung, und durchläuft bei der oberen Platte die 60er Öffnung.

Was dem Monteur das Gefummel erspart, sorgt auf Dauer dafür, dass sich die obere Fußplatte verdreht und so zur Stolperfalle auf Gehwegen wird. Zudem kann durch die verdrehte Fußplatte die Standsicherheit beeinflusst sein.

Erhöhte Stolpergefahr durch nachlässige Stapelung

 

unterschiedliche Fußplatten
Weil das Lochbild der verschiedenen Varianten nicht einheitlich ist, lassen sich unterschiedliche Produkte in der Regel nicht deckungsgleich übereinander stapeln.

Da das Schaftrohr in diesem Fall in allen 40er Öffnungen steckt, besteht die Gefahr des Verdrehens nicht. Dafür verlagert sich aber der Schwerpunkt des Systems, wodurch die oberen Fußplatten (je nach Windrichtung) dem Wind beim Umkippen des Verkehrszeichens behilflich sind.

Standsicherheit beeinträchtigt durch mangelhafte Stapelung

 

versetztes Lochbild
Bei vielen Fußplatten sitzt die 40er Aufnahme im mittleren Drittel, aber eben nicht genau in der Mitte. Damit das eingesteckte Schaftrohr beide Fußplatten durchläuft, müssen diese einheitlich gestapelt werden.

Im gezeigten Beispiel ist die obere Fußplatte um 180° verdreht, daher befindet sich das Batteriefach (unten links) bei der oberen Fußplatte rechts. Das eingesteckte Schaftrohr durchläuft somit nur die obere Fußplatte und liegt auf der unteren Fußplatte auf.  Damit ist nur die obere Fußplatte aktiv, die untere hingegen nicht.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Schaftrohr sicher in allen Fußplatten steck und auch wirklich am Boden ankommt, sonst ist die Standsicherheit unzureichend.

Schaftrohr liegt auf der unteren Fußplatte auf

 

aufgelegte Gewichte
Gewinnt man nach einem Sturm die Erkenntnis, dass eine Fußplatte nicht ausreichend war, wird oft auf der Baustelle nach zusätzlichen Gewichten gesucht. In der Praxis werden hier alle verfügbaren Gegenstände genutzt, angefangen von Bauzaunfüßen über Betonplatten, Rasengittersteine, Felsbrocken und kurzen Stahlträgern ist alles möglich - aber eben unzulässig.

Die Erhöhung des Gewichts darf nur durch zusätzliche Fußplatten des gleichen Typs erfolgen - oder eben durch Fußplattenträger, die dann ebenfalls nur mit Fußplatten beschwert werden dürfen.

lose aufgelegte Gewichte sind unzulässig