WL3

 

Strahlerart :

Richtstrahler einseitig

Lichtfarbe :

Gelb

Ø der Optik :

180mm

Leuchtmittel :

Halogenglühlampe oder LED

Betrieb durch :

12V/24V Akku oder Trafo, 230V bei zentralem Steuergerät

Betriebsweise :

Aufbaulicht, Tag 100%, bei Nacht gedimmt mit Grundlicht

Anwendung :

Verengung und Überleitung, vorrangig auf Autobahnen

 

Halogen-Aufbaulichtanlage mit Leuchten vom Typ WL3

 

Warnleuchten vom Typ WL3 werden auf Leitbaken montiert und müssen entsprechend crashsicher sein (geprüft nach TL-Leitbaken 97). Es handelt sich grundsätzlich um einseitige Richtstrahler mit gelber Lichtfarbe. Mehrere dieser Leuchten werden als Anlage betrieben (z.B. 10 Stück) und bilden so ein Lichtband welches insbesondere Richtungswechsel im Zuge von Verschwenkungen bzw. Überleitungen verdeutlichen soll. Die Leuchten leuchten nacheinander auf und verlöschen gleichzeitig. Hierzu bedarf es einer Steuerung, die entweder zentral für alle Leuchten erfolgt, oder in den einzelnen Leuchten integriert ist.

 

 

 

zentrales Steuergerät
Viele Anlagen bestehen aus einem Steuerteil mit Ausgängen für 5 oder 10 Leuchten. Die Spannungsversorgung kann üblicherweise über 12V Akkus oder das 230 Stromnetz erfolgen. Ferner kann ein Akku als Puffer bei Netzausfall dienen - das Steuerteil schaltet in diesem Fall automatisch um. Ein Akkubehälter nimmt das Steuerteil sowie den Akku auf. Von hier verlaufen die Kabel zu jeder einzelnen Leuchte.

 

roter Kasten = zentrales Steuergerät und Akku

 

integrierte Steuerung
Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Steuerelektronik in die Leuchten zu integrieren. Die baugleichen Leuchten werden dann lediglich miteinander verbunden - das zentrale Steuergerät entfällt. Je nach Ausführung wird die Versorgungsspannung (12/24V) am Beginn der Kette eingespeist (wahlweise auch am Ende bzw. an beliebiger Stelle) und von Leuchte zu Leuchte fortgeführt. Zusätzlich dazu wird ein Steuersignal übertragen, welches für das gewünschte Signalbild (Aufbaulicht) sorgt. Im Sinne eines einheitlichen Signalbildes, sollte man sich bei der Zusammenstellung der Anlage auf einen Leuchtentyp beschränken - also entweder Halogen oder LED. Dies gilt auch für den Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigung.

 

roter Kasten = Akku

 

Nachtabsenkung und hinterlegtes Dauerlicht
Damit bei Dunkelheit eine Blendung der Fahrzeugführer vermieden wird, muss die gesamte Anlage automatisch die Intensität zurückfahren (Nachtabsenkung). Dies geschieht über einen Dämmerungssensor, welcher die Lichtstärke an die Umgebungshelligkeit anpasst. Beim Aufstellen der Anlage bzw. des Steuerteils ist deshalb darauf zu achten das sich im Erfassungsbereich des Sensors keine Lichtquellen (z.B. Straßenlaternen, Baustellenscheinwerfer usw.) befinden. Diese können sonst verhindern, dass die Anlage in den Nachtbetrieb umschaltet. Neben der Helligkeitsanpassung muss jede Leuchte bei Nacht ein Grundlicht (hinterlegtes Dauerlicht) zeigen. Dadurch ist die Verkehrsführung permanent erkennbar.

 

 

 

unzulässige Betriebsarten
Insbesondere Anlagen mit zentralem Steuergerät verfügen über weitere Betriebsarten, wie z.B. Lauflicht (nur ein Lichtpunkt durchläuft die Anlage) oder Auf- und Abbaulicht (alle Leuchten leuchten nacheinander auf und verlöschen nacheinander). Im Anwendungsbereich der RSA ist jedoch nur das Aufbaulicht (nacheinander an, gemeinsam aus) vorgesehen - entsprechend dürfen die anderen Einstellungen nicht genutzt werden.

 

Lauflichtbetrieb ist im Anwendungsbereich der RSA unzulässig

 

unzulässige Anlagentypen
Die Industrie bietet verschiedene Konzepte zur Darstellung von verkehrsführendem Licht. Nicht immer wird eindringlich genug auf das jeweilige Anwendungsgebiet hingewiesen - allenfalls finden sich in den Katalogen Begriffe wie "Exportausführung", um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das jeweilige Produkt eigentlich nicht für den Einsatz auf deutschen Straßen vorgesehen ist (zumindest nicht im Sinne der RSA). Alle verkehrsführenden Anlagen, die mit Blitzröhren (Xenonblitz) arbeiten, sind im Anwendungsbereich der RSA nicht vorgesehen. Sie können stets nur ein Lauflicht (Laufblitzlicht) zeigen und sind deshalb nicht als Ersatz für Aufbaulichtanlagen einzusetzen. Gleiches gilt für ähnliche Anlagen auf LED-Basis, sofern diese auch nur Lauflicht zeigen können.

 

Elektronenblitz-Lauflichtanlagen sind ebenfalls unzulässig

 

Prüfung nach TL Warnleuchten 90
Leuchten der Kategorie WL3 müssen selbstverständlich den TL-Warnleuchten 90 entsprechen. Einige Produkt erwirken äußerlich den Anschein einer geprüften Leuchte, da es sich um standardisierte TL-Leuchtengehäuse handelt. Tatsächlich haben die Leuchten in dieser Ausführung aber nie eine lichttechnische Prüfung im Sinne der TL Warnleuchten 90 erfahren. Der Abgleich zwischen der Prüfnummer (sofern vorhanden), dem BASt-Prüfzeugnis und der BASt-Freigabeliste sorgt für Aufklärung.

 

 

 

Prüfung nach TL Leitbaken 97
Beim Einsatz von Warnleuchten an Leitbaken sind die Anforderungen an die passive Sicherheit zu beachten. Demzufolge dürfen nur Leuchten eingesetzt werden, die neben den (maßgeblich lichttechnischen) Anforderungen der TL-Warnleuchten 90, auch die Anforderungen der TL-Leitbaken 97 erfüllen. Bei einem Anprall eines Fahrzeugs mit 80km/h, müssen Leuchte, Leitbake und Fußplatte miteinander verbunden bleiben. Entsprechend sind nur Systeme einzusetzen für die eine Freigabe der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorliegt. Das bedeutet, dass insbesondere Warnleuchten nicht mit Bügelhalterungen an Leitbaken montiert werden dürfen.

 

 

 

Leuchten vom Typ WL6 als Aufbaulichtanlage
Leuchten vom Typ WL6 wurden hauptsächlich für die Verwendung an fahrbaren Absperrtafeln entwickelt. In der LED-Ausführung werden sie inzwischen auch als Aufbaulichtanlage angeboten, obwohl hier eigentlich der Typ WL3 vorgesehen ist. Die atypische Verwendung der WL6 ist insofern unschädlich, da sich sie sich von der WL3 maßgeblich in der Betriebsweise unterscheiden, was bei der Aufbaulichtausführung entsprechend angepasst wurde. Die Anforderungen an das optische System sind bei beiden Leuchtentypen identisch.

Wichtig für den Einsatz auf Leitbaken ist allerdings die Freigabe nach TL-Leitbaken 97. Für gegenwärtig angebotenen Anlagentypen mit LED-Leuchten vom Typ WL6 liegt diese Freigabe bisweilen nicht vor.

 

WL6-Leuchte ohne BASt-Freigabe für Leitbaken

 

Produktübersicht TL-Bakenleuchten nach WL3

 

NISSEN, Halogenleuchte für Aufbaulichtanlage

Leuchtmittel

Typ

Lichtfarbe

Prüfnummer

Gewichts-
klasse

Kenn-
Buchstabe

Halogen,
12V / 20W

WL3

Gelb

U5-2496N

A

R

 

...ja, diese "Liste" endet hier - andere Produkte sind bislang nicht nach WL3 geprüft