TL Fußplatten (K1 Fußplatten)
Die einfachste Möglichkeit einer Aufstellvorrichtung für
Verkehrszeichen ist die Kombination aus K1-Fußplatten und einem
Pfosten bzw. Schaftrohr. Die Fußplatten verfügen hierzu über verschiedene
Öffnungen, die je nach Hersteller und Produkt
unterschiedlich angeordnet sind. Typische Aufnahmen sind 40x40mm
und 60x60mm für Quadratrohr sowie Ø 42mm für Rundrohre - in der
Regel paarweise zur Aufnahme von mobilen Absturzsicherungen oder
Bauzäunen. Bei einigen Ausführungen sind die Aufnahmen für
Quadrat- und Rundrohre kombiniert. |
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Fußplatten sollen hinsichtlich
Formgebung und Gewicht so dimensioniert sein, dass sie eine
definierte Standsicherheit erzielen. Eine einzelne Fußplatte
darf nicht höher als 12cm sein, die Länge von 85 - 90cm sowie
die Breite von 45cm soll nicht überschritten werden. Das
Gewicht muss mindestens 28kg betragen. Im Sinne der
TL-Aufstellvorrichtungen werden Fußplatten vornehmlich aus
Kunststoff-Recycling-Material gefertigt. Fußplatten aus Metall
oder Beton sind nicht zulässig. Eine Ausnahme stellen mit Beton
gefüllte Kunststoff-Hohlkörper dar - sofern sie nicht beschädigt
sind. Auf Grund des hohen Gewichts (Stichwort Arbeitsschutz)
sind derartige Fußplatten aber nur bedingt empfehlenswert. |
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Fußplatten werden natürlich auch in
zahlreichen anderen Ausführungen angeboten, insbesondere in
quadratischer oder runder Form, sowie mit deutlich geringerem
Gewicht. Derartige Produkte bewirken in der Regel nicht die für
Verkehrszeichen erforderliche Standsicherheit
und sollten deshalb nicht im öffentlichen Verkehrsraum verwendet
werden. Ihr Einsatzgebiet beschränkt sich vielmehr auf den
innerbetrieblichen Bereich. |
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Ausrichtung der Fußplatten
Wie Fußplatten
ausgerichtet werden, ist im Gegensatz zu einem quadratischen
Sonnenschirmständer keinesfalls egal, denn Fußplatten für Verkehrszeichen und
Absperrgeräte haben in der Regel eine rechteckige Bauform und
das nicht ohne Grund:
Die lange Seite muss immer parallel zur
Windlast ausgerichtet sein - aber keinesfalls parallel zum
Schild. Die Längsseite der Fußplatten steht
also stets im 90°-Winkel zum angebrachten Verkehrszeichen - denn
auf dieses wirkt die Windlast ein.
Die Formgebung der Fußplatte erzeugt zusammen mit dem Gewicht das
Standmoment, welches der Windlast entgegen wirkt und das Schild
vom Umfallen bewahrt. Mit der Länge der Aufstellfläche erhöht
sich das Standmoment - bei gleichem Gewicht. Wird die Fußplatte
hingegen falsch ausgerichtet, daher mit der kurzen Seite parallel zur Windlast, halbiert sich das
mögliche Standmoment (Foto). |
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Falsche
Ausrichtung sorgt für reduzierte Standsicherheit (50%) |
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Aufwand ohne Nutzen
Die falsche Ausrichtung ist nicht nur bei einzelnen Fußplatten
nachteilig, sondern wirkt sich insbesondere beim Einsatz
mehrerer Fußplatten negativ aus. Man kauft zwei Fußplatten, man
transportiert zwei Fußplatten, man stellt das Schild mit zwei
Fußplatten auf, aber am Ende ist die Wirkung bei falscher
Ausrichtung so, also würde man nur eine Fußplatte (korrekt
ausgerichtet) einsetzen - und das ist dann natürlich zu wenig.
Während die Fußplatten beim rechten
Zeichen 123 korrekt ausgerichtet sind und somit die Längsseite
parallel zur Windlast liegt, ist beim linken Schild nur die
kurze Seite der Fußplatte wirksam. Folglich wird das Standmoment
trotz gleichem Gewicht halbiert. Würden beide
Schilder wie im Bild nebeneinander stehen, würde das linke
Schild schon bei einer leichten Böe umkippen, das rechte Schild hingegen würde
bis Windstärke 8 stehen
bleiben.
Man macht sich also mehr Arbeit, ohne dass der Aufwand einen
Nutzen hat. Muss man z.B. 50 Schilder aufstellen und verwendet hierzu
jeweils zwei Fußplatten, reden wir von 100 Fußplatten und damit etwa 3t Transportgewicht
- nur für die Fußplatten. Wenn man jetzt die Aufstellvorrichtung
falsch ausrichtet (linkes Zeichen), hat das Schild die gleiche
Standsicherheit, wie bei der korrekten Ausrichtung von lediglich
einer Fußplatte. Man hat also im Endeffekt 1,5t Material umsonst
transportiert, denn auf Grund der falschen Ausrichtung fallen
die Schilder bei Sturm trotzdem um - obwohl pro Schild zwei
(falsch ausgerichtete) Fußplatten im Einsatz sind. |
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falsche
Ausrichtung
quer zur Windlast |
korrekte
Ausrichtung
längs zur Windlast |
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Was bedeutet K1?
Seit 1997 sind durch die
ZTV-SA 97 (in Kombination mit den Technischen
Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen) die sog.
Standsicherheitsklassen definiert, mit denen eine sichere
Aufstellung von Verkehrszeichen vereinfacht werden soll. Die
Klasse K1 steht maßgeblich für eine Fußplatte, die hinsichtlich
Geometrie und Gewicht so dimensioniert ist, dass sie einer
horizontalen Kraft von 120N, welche in 1m Höhe auf das
Schaftrohr einwirkt, standhalten kann (linkes Bild).
Entsprechend wurde in den Bildern auch eine Klemmschelle am
oberen Ende des Schaftrohres eingezeichnet, an welcher im Falle
eines Zugversuchs (Standsicherheitsprüfung) die
Kraftmesseinrichtung befestigt wird. Werden zwei
K1 Fußplatten übereinander gestapelt (rechtes Bild), verdoppelt
sich das Standmoment. Die Konstruktion ist somit in der Lage,
die doppelte Windlast aufzunehmen (mindestens 240N in 1m Höhe) und
entspricht damit der Standsicherheitsklasse K2. Stapelt man drei
Fußplatten übereinander, erhält man die Klasse K3 (mindestens 360N). |
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Klasse K1 =
120N |
Klasse K2 =
240N |
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Als Anwender kann
man sich also zunächst folgendes merken: K1
steht für eine Fußplatte mit mindestens 28kg
Gewicht und einer Länge von 85 - 90cm (bei
mindestens 40cm Breite). Erfüllt die Fußplatte
diese Werte und hält sie den geforderten
Zugversuchen stand, ist sie in der Regel auch
mit "K1" gekennzeichnet. |
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Grenzen - 3 Fußplatten übereinander
Das Prinzip, aus den Standsicherheitsklassen die Anzahl der
Fußplatten abzuleiten (K1 = 1 Stück, K2 = 2 Stück, K3 = 3 Stück), ist nicht beliebig
fortsetzbar - das zeigt insbesondere die Klasse K9, wo es
eben nicht um neun übereinander gestapelte Fußplatten geht, denn
diese würden die geforderten 1920N nie erreichen.
Zudem wandert mit jeder weiteren
Fußplatte auch der Schwerpunkt nach oben, was selbstverständlich
auch geringere Klassen betrifft. Drei
Fußplatten übereinander machen noch Sinn, dann ergibt sich die
Klasse K3 (linkes Bild).
Liegt die erforderliche Standsicherheitsklasse
über K3, sind Fußplattenträger die bessere Lösung. Sie erreichen
je nach Ausführung mit deutlich weniger Fußplatten eine höhere
Standsicherheit, als dies mit Fußplatten allein möglich wäre. |
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Standsicherheitsklasse K3
mit drei Fußplatten vom Typ K1 |
unzweckmäßige Aufstellung
mit hohen Schwerpunkt |
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K1 ist nicht immer K1
Viele der in Deutschland eingesetzten Fußplatten entsprechen
nicht den Technischen Lieferbedingungen für
Aufstellvorrichtungen, obwohl sie entsprechend gekennzeichnet
sind.
So sind viele Produkte lediglich
78 - 80 cm lang, u.a. damit sie auf eine Europalette passen. Rechnet
man eine solche Fußplatte, ergibt sich ein Standmoment von etwa
110N - daher 10N weniger als gefordert. Auf Grund von
Fertigungstoleranzen wiegen einige Modelle auch nicht mindestens
28kg, sondern z.B. nur 26kg und weniger - auch das macht sich
ebenfalls in der Rechnung bemerkbar. All dies lässt sich
natürlich im Zugversuch bestätigen. |
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Fußplatte
die nicht der K1- Klassifizierung entspricht |
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Generell sind 10N nicht viel, aber
bei einer definierten Kraft von eigentlich 120N kann man eine
solche Differenz auch nicht vernachlässigen, zumal es sich ja um
Mindestwerte handelt, die hier unterschritten werden. Deutlicher
wird der Sachverhalt, wenn man z.B. für die Klasse K4 vier
solcher Fußplatten übereinander stapelt. Dann erreicht die
Konstruktion eben nicht die geforderten 480N, sondern eben nur
440 - wenn überhaupt.
Folglich wäre es in diesem Fall
erforderlich, immer noch eine Fußplatte mehr aufzulegen - dies
wiederum macht mit Blick auf das Transportgewicht und die
Vorteile von Fußplattenträgern (mit weniger Fußplatten eine
höhere Standsicherheit) keinen Sinn. Folglich ergibt sich auch
aus diesem Umstand die Empfehlung, ab Klasse K3 Fußplattenträger
einzusetzen. |
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Fußplatten vom Typ "Block" oder "Koffer"
Der vorgenannten Problematik wird u.a. damit begegnet, dass
Fußplatten ohne abgeschrägte Frontseite angeboten werden, da man
die Schräge zur Aufstellung von Verkehrszeichen ohnehin nicht
benötigt. Bei diesen quaderförmigen Fußplatten ist der Raum über
dem sonst abgeschrägten Bereich ebenfalls mit Material
ausgefüllt, wodurch sich bei gleichen Transportabmessungen das
Gewicht und damit die Standsicherheit erhöht. Das Gewicht dieser
Produkte liegt im Bereich von 30 - 40kg. Erst dadurch erreichen
die 78cm langen Fußplatten überhaupt die Klasse K1.
schwerer ist nicht automatisch besser
Es ist ein Fehler, allein vom spürbar höheren Gewicht dieser
Koffer-Fußplatten eine wesentlich höhere Standsicherheitsklasse
zu erwarten. Ist für ein Verkehrszeichen z.B. die Klasse K3
erforderlich, so sind eben auch von den schweren
Koffer-Fußplatten mindestens 3 Stück übereinander einzusetzen,
bedingt durch weiterhin zu kurze Länge (78cm). Werden in diesem
Fall hingegen nur zwei dieser Fußplatten eingesetzt, weil das
Verkehrszeichen gefühlt sicherer steht, sind die Anforderungen
noch lange nicht erfüllt. |
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Fußplatten
vom Typ "Koffer" - Klasse K1 |
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Ideallänge einer Fußplatte sind 86 - 90cm
Bei der Erstellung der Technischen Lieferbedingungen wurde eine
sinnvolle Kombination aus Länge und Gewicht angestrebt und
festgeschrieben. Folglich ergeben sich die relevanten
Standsicherheitswerte auch aus diesen Faktoren. Fußplatten
schwerer zu machen, weil sie eigentlich zu kurz sind, macht nur
bedingt Sinn - denn es wird zwar Platz gespart, aber das
Transportgewicht erhöht sich. Ein Vorteil der zu kurzen Fußplatten
macht sich jedoch bei der Gestaltung von
Fußgängernotwegen bemerkbar, denn hier lassen sich beidseitig mehr als
10cm einsparen und das ist bei den oft beengten
Platzverhältnissen schon eine Menge. |
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kurze Fußplatten vorrangig in Fußplattenträgern
einsetzen
Beim Einsatz von Fußplatten in Fußplattenträgern können die
abweichenden Maße vernachlässigt werden, da hier nur das Gewicht
der Fußplatte zählt - die Aufstellänge und damit die
Hebelwirkung ergibt sich aus dem Fußplattenträger. Damit sind
Fußplattenträger das eigentliche Anwendungsgebiet für die kurzen
Fußplatten (78cm) - zur alleinigen Verwendung zur Aufstellung
von Verkehrszeichen können sie hingegen nur bedingt empfohlen
werden. |
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Wie viele Fußplatten sind
nötig?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal
beantworten - deshalb sei an dieser Stelle nochmals auf die
Tabellen in den ZTV-SA 97 und auf Prospekte und Dokumente der
jeweiligen Hersteller verwiesen. Die sichere Variante ist
natürlich die Berechnung, aber in der Praxis erfolgt die
Bewertung doch eher Pi mal Daumen. Von Faustformeln sollte man in der Regel Abstand halten, dennoch gibt es elementare Grundlagen die zu
beachten sind:
Mindestanforderung
Eine
Fußplatte allein ist grundsätzlich nie
ausreichend. Zwar würde bei der Aufstellung von
einigen Verkehrszeichen auf einem Grünstreifen die
Klasse K1 genügen (z.B. Ronde der Größe 2, Unterkante
1,50m, innerorts), doch sobald z.B. ein
Zusatzzeichen angebracht wird, ist bereits die
Klasse K2 erforderlich. Ungeachtet dessen sollte
vor allem im Sinne der Sichtbarkeit stets eine
Aufstellung mit 2,00m Unterkante erfolgen
(innerorts). Entsprechend kann man sich als
Grundlage folgendes merken:
Bei einzelnen
Verkehrszeichen der Größe 2 (Ronden, Dreiecke
und Quadrate) sind
innerorts mindestens zwei Fußplatten erforderlich (bei
einer Aufstellhöhe von 2,00m). Rechteckige
Schilder wie etwa Zeichen 455.1 erfordern
hier bereits die Klasse K3 (innerorts). Bei anderen Verkehrszeichen
(größere Schildfläche), oder
der Verwendung von Zusatzzeichen, müssen weitere Fußplatten aufgelegt
werden. Dies gilt selbstverständlich auch für
größere Aufstellhöhen, z.B. über Radwegen. Wie
bereits beschrieben ist mit dem bloßen
Übereinanderstapeln bei
drei, allerhöchstens vier Fußplatten Schluss
(also Klasse K3). Ab der erforderlichen
Standsicherheitsklasse K4 kommen
Fußplattenträger (in der Regel in
langer Bauform) zum Einsatz. |
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typische Fehler beim Einsatz von Fußplatten |
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abgebrochene Ecken
Fußplatten haben hinsichtlich ihrer Stabilität Grenzen, die sich
im rauen Baustellenalltag insbesondere in Form abgebrochener
Ecken äußern. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass
beschädigte Fußplatten nicht einzusetzen sind.
So reduziert sich je nach
Schadensbild nicht nur die Länge der Fußplatte, sondern vor
allem deren Gewicht. Die jeweilige Standsicherheitsklasse ist
damit nicht mehr gegeben. Fußplatte wie im gezeigten Bild sind
zu entsorgen bzw. zu recyceln. |
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Reduzierte
Standsicherheit durch abgebrochene Ecken |
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mangelhafte Stapelung
Je nach Qualität der eingesetzten Fußplatten lässt sich das
Schaftrohr in die 40er Öffnung aller gestapelten Fußplatten
mühelos einstecken, oder eben auch nicht. Im letzteren Fall
behilft man sich in der Praxis mit einer fragwürdigen Lösung:
Das Schaftrohr steckt in der unteren Platte in der 40er Öffnung,
und durchläuft bei der oberen Platte die 60er Öffnung.
Was dem Monteur das Gefummel erspart, sorgt auf
Dauer dafür, dass sich die obere Fußplatte verdreht und so zur
Stolperfalle auf Gehwegen wird. Zudem kann durch die verdrehte
Fußplatte die Standsicherheit beeinflusst sein. |
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Erhöhte
Stolpergefahr durch nachlässige Stapelung |
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unterschiedliche Fußplatten
Weil das Lochbild der verschiedenen Varianten nicht einheitlich
ist, lassen sich unterschiedliche Produkte in der Regel nicht
deckungsgleich übereinander stapeln.
Da das Schaftrohr in diesem Fall in allen 40er Öffnungen steckt,
besteht die Gefahr des Verdrehens nicht. Dafür verlagert sich
aber der Schwerpunkt des Systems, wodurch die oberen Fußplatten
(je nach Windrichtung) dem Wind beim Umkippen des
Verkehrszeichens behilflich sind. |
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Standsicherheit beeinträchtigt durch mangelhafte
Stapelung |
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versetztes Lochbild
Bei vielen Fußplatten sitzt die 40er Aufnahme im mittleren
Drittel, aber eben nicht genau in der Mitte. Damit das
eingesteckte Schaftrohr beide Fußplatten durchläuft, müssen
diese einheitlich gestapelt werden.
Im gezeigten Beispiel ist die obere
Fußplatte um 180° verdreht, daher befindet sich das Batteriefach
(unten links) bei der oberen Fußplatte rechts. Das eingesteckte
Schaftrohr durchläuft somit nur die obere Fußplatte und liegt
auf der unteren Fußplatte auf. Damit ist nur die obere
Fußplatte aktiv, die untere hingegen nicht.
Es ist unbedingt darauf zu achten,
dass das Schaftrohr sicher in allen Fußplatten steck und auch
wirklich am Boden ankommt, sonst ist die Standsicherheit
unzureichend. |
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Schaftrohr
liegt auf der unteren Fußplatte auf |
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aufgelegte Gewichte
Gewinnt man nach einem Sturm die Erkenntnis, dass eine Fußplatte
nicht ausreichend war, wird oft auf der Baustelle nach
zusätzlichen Gewichten gesucht. In der Praxis werden hier alle
verfügbaren Gegenstände genutzt, angefangen von Bauzaunfüßen
über Betonplatten, Rasengittersteine, Felsbrocken und kurzen
Stahlträgern ist alles möglich - aber eben unzulässig.
Die Erhöhung des Gewichts darf nur
durch zusätzliche Fußplatten des gleichen Typs erfolgen - oder
eben durch Fußplattenträger, die dann ebenfalls nur mit
Fußplatten beschwert werden dürfen. |
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lose
aufgelegte Gewichte sind unzulässig |
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