Fußplattenträger
Hat man die erwähnten Grenzen normaler Fußplatten erreicht
(drei, allerhöchstens vier übereinander) und reicht das
Standmoment dennoch nicht aus, sind Fußplattenträger
einzusetzen. Sie bestehen in der Regel aus einem festen Rahmen
aus Stahl oder Aluminium, und einer Aufnahme für den Pfosten
bzw. das Schaftrohr.
Fußplattenträger können auch klappbar ausgeführt sein und über
verschiedene Aufnahmen für Schaftrohre verfügen.
Das
erforderliche Gewicht darf nur durch Fußplatten aufgebracht werden, die hierzu
sicher stapelbar und damit sortenrein sein müssen. Andere
Gegenstände mit hohem Gewicht, wie z.B. Betonplatten,
Bordsteinkanten, Rasengitterseite, Stahlträger usw. sind nicht
zulässig. |
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Fußplattenträger sollte in der
Regel in der langen Bauform eingesetzt werden - also die
Ausführungen, bei denen die Fußplatten in Längsrichtung
(Windlast) vor und hinter dem Schilderpfosten liegen. Diese
Systeme erzielen die höchsten Standsicherheitsklassen bei
vergleichsweise geringem Gewicht. Mit nahezu quadratischen
Fußplattenträgern, welche eigentlich für Überspannungsmasten von
temporären Lichtsignalanlagen vorgesehen sind, lassen sich hingegen nur
deutlich geringere Standsicherheitsklassen erzielen und das mit
einem vergleichsweise hohem Gewicht. |
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Fußplattenträger
(kurze Bauform)
Fußplattenträger mit kurzer Bauform haben - je
nach Ausführung - nur wenig Vorteile
bezüglich der Standsicherheit, da auch in diesem Fall der
Schwerpunkt mit jeder aufgelegten Fußplatte nach oben wandert
und der Rahmen nicht wesentlich länger als eine einzelne
Fußplatte ist.
In diesem Fall ist eher der verbesserte Diebstahls- und
Vandalismusschutz zu nennen, da das Schaftrohr mit dem Ständer
verschraubt werden kann und so - zusammen mit den Fußplatten -
eine Einheit bildet.
Es gibt jedoch auch kurze
Fußplattenträger mit etwa 1,20m Länge - hier sind dann schon
wieder Vorteile bezüglich der Standsicherheit gegeben, da ein
solcher Ständer mit z.B. nur drei Fußplatten bereits die Klasse
K4 erreicht (Abbildung). Allgemein liegen die
Standsicherheitsklassen dieser Fußplattenträger zwischen K1 und
K6 (je nach Ausführung). |
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Fußplattenträger (kurze Bauform) = K4 mit nur drei
Fußplatten |
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Fußplattenträger - lange Bauform
Liegt die erforderliche Standsicherheitsklasse
über dem, was gestapelte Fußplatten (bis K3) bzw.
Fußplattenträger kurzer
Bauform (bis K6) leisten können, kommen Fußplattenträger mit langer
Bauform zum Einsatz. Die Fußplatten liegen in diesem Fall vor
und hinter dem Pfosten (in Richtung der Windlast versteht sich).
Durch die mehr als doppelte Länge des
Rahmens (im Vergleich zu einer Fußplatte) und dessen Eigengewicht (insbesondere bei Stahl),
erreichen diese Ständer mit deutlich weniger Fußplatten viel
höhere Standsicherheitsklassen, denn das Standmoment ist in der
Regel mindestens doppelt so hoch.
Wo z.B. mehr als sechs Fußplatten ohne
Ständer übereinander gestapelt werden (unzweckmäßig, da hoher
Schwerpunkt), bzw. fünf Fußplatten in einem Ständer kurzer
Bauform, reichen bei einem Ständer mit langer Bauform nur zwei
Fußplatten aus, um die gleiche Standsicherheitsklasse (K6) zu erreichen. |
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Fußplattenträger (lange Bauform), klappbar
K6 mit nur zwei Fußplatten (Prüfkraft 720N) |
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langer Fußplattenträger mit verkürzter Bauform
Eine Sonderstellung haben Fußplattenträger mit
verkürzter Bauform. Hiermit sind Rahmen gemeint, die zwar
länger als eine einzelne Fußplatte sind, aber die vor und hinter
dem Pfosten aufgelegten
Fußplatten nur zu etwa 2/3 oder weniger aufnehmen (Foto).
Hierdurch befindet sich die
Kippkante nicht am äußeren Ende der Fußplatten, sondern
zwischendrin - die Länge der eigentlichen Aufstellvorrichtung
ist damit deutlich kürzer als bei einem "richtigen"
Fußplattenträger mit langer Bauform, in welchem die Fußplatten
auf der gesamten Länge aufliegen.
Entsprechend ergeben sich bei den
verkürzten Ausführungen trotz gleicher Ballastierung geringere Standsicherheitsklassen - in der Regel sind diese
vergleichbar mit einem Fußplattenträger kurzer Bauform. Diese
Aufstellung ist nicht unbedingt falsch, aber auch nicht
uneingeschränkt zu empfehlen. Bezogen auf das Foto fehlt
natürlich die erforderliche Feuerverzinkung und ein Bügel zum
Sichern der Fußplatten. |
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Fußplattenträger mit verkürzter Bauform |
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Fußplattenträger
mit
quadratischer Bauform sind ungeeignet
Wie bereits beschrieben ist es die Länge des
Fußplattenträgers und dessen Gewicht inkl. der aufgelegten Fußplatten,
welche das Standmoment bilden und so dem Kippmoment entgegenwirken. Bei Fußplattenträgern mit
nahezu quadratischer Grundfläche (z.B. 80 x 90cm, 90 x 100cm
usw.) greifen hingegen neben der relativ
kurzen Länge, auch die bereits erwähnten Nachteile des erhöhten
Schwerpunktes. |
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Entsprechend erreicht ein solcher
Ständer erst mit etwa 10 Fußplatten die
Standsicherheitsklasse K8. Das Gewicht einer solchen Aufstellvorrichtung,
was insbesondere für den Transport von Bedeutung ist, beträgt
dann inkl. Fußplatten zwischen 300kg und 350kg.
Derartige Konstruktionen sind
üblicherweise für Überspannungsmasten von temporären
Lichtsignalanlagen vorgesehen und somit für die Aufstellung von
Großschildern wie Planskizzen, Lenkungstafeln usw. nur bedingt
geeignet. Beim gezeigten Beispiel wurden sogar nur 6 Fußplatten
eingesetzt - mit entsprechendem Ergebnis.
Eine standsichere Aufstellung von
Planskizzen und Lenkungstafeln ist (bei
Wahrung der vorgeschriebenen Aufstellhöhe) mit diesen Ständern
in der Regel nicht möglich.
Es macht auch keinen Sinn, derartige Konstruktionen endlos mit
Fußplatten zu beladen, so dass z.B. auf beiden Seiten jeweils 15
Platten liegen. |
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quadratische
Fußplattenträger sind unzweckmäßig |
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Fußplattenträger / LSA-Mast (quadratische Bauform)
K8 mit 10 Fußplatten = für Verkehrszeichen unzweckmäßig |
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Fußplattenträger (lange Bauform)
Klasse
K8 schon mit vier Fußplatten |
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Der Fußplattenträger im rechten Bild
erreicht bereits mit 4
Fußplatten die gleiche Standsicherheitsklasse
K8, für die im links gezeigten Beispiel 10
Fußplatten nötig sind. Das erforderliche Gewicht
in Form von Fußplatten beträgt im rechten
Beispiel etwa 112kg, also weniger als die Hälfte im Vergleich zum quadratischen
Fußplattenträger, der mit etwa 280kg ballastiert
werden muss. |
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Planskizzen und Lenkungstafeln nur mit
Fußplattenträgern (lange Bauform) aufstellen!
Wie die bisherigen Erläuterungen zeigen, sind
zur Aufstellung von Verkehrszeichen möglichst Fußplattenträger
in langer Bauform einzusetzen. Dies gilt insbesondere für die
Aufstellung von Großschildern wie Planskizzen und
Lenkungstafeln, denn hier werden in Kombination mit einer
fachgerechten Aufstellhöhe die höchsten Standsicherheitsklassen
erforderlich: |
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Mangelhafte
Aufstellung einer Planskizze außerorts. Die Standsicherheit ist
unzureichend, bedingt durch den falsch ausgewählten
Fußplattenträger (quadratische Bauform), der zudem nicht
verzinkt, sondern verrostet ist. Durch den
Einsatz verschiedener Fußplatten sind diese nicht sicher
gestapelt. Ein Bügel, der die Fußplatten zusätzlich sichert
(gemäß TL erforderlich), fehlt ebenfalls - wäre aber mit Blick
auf die unterschiedlichen Fußplatten eh wirkungslos. Eine
Konstruktion wie diese versagt schon bevor Windstärke 8 erreicht
ist. Tatsächlich müsste sie an diesem Standort aber
bis Windstärke 10 bemessen sein. |
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Auswahl der Fußplatten
Die Technischen Lieferbedingungen legen fest,
dass Fußplatten aus Beton nicht zulässig sind. Dies gilt
stellvertretend für ähnliche Einrichtungen, wie z.B.
Rasengittersteine. Folglich ist die Ballastierung mit derartigen
Elementen unzulässig.
Mit Beton gefüllte
Kunststofffußplatten (Hohlformen) stellen eine Ausnahme dar -
daher sind diese Einrichtungen zur Ballastierung zulässig -
sofern sie nicht beschädigt sind (aufklaffende Kanten, die
zerkrümelte Betonfüllung fällt heraus usw.).
sortenrein und stapelbar + Sicherungsbügel
Werden in Fußplattenträgern zwei oder mehr
Fußplatten gelagert, so sind diese gegen Verschieben bzw.
Verrutschen zu sichern.
Dies erfordert zunächst Fußplatten, die miteinander stapelbar
und damit bereits konstruktiv gegen Verrutschen gesichert sind.
Daher ist immer nur eine Sorte einzusetzen,
denn nur dann greifen die jeweiligen Stapelnoppen ineinander.
Zusätzlich dazu ist ein Sicherungsbügel
erforderlich, der die jeweiligen Fußplattenstapel im
Fußplattenträger sichert. Dies erfordert ebenfalls sortenreine Fußplatten auf beiden Seiten, da sonst die
Höhe der Stapel variiert und der Sicherungsbügel funktionslos ist
(Foto). |
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...was nicht
passt, wird passend gemacht. Der gute Wille war da. |
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Sonderkonstruktionen
Die ZTV-SA 97 sehen je nach Einsatzgebiet als
höchsten Wert die Klasse 2 x K9 vor - ab dieser Klasse ist eine
mobile Aufstellung in der Regel nicht mehr möglich bzw.
sinnvoll, da die Konstruktion Fundamente wie beim Festeinbau
erfordern würde. Dennoch sind im Bereich der
Baustellenabsicherung solche mobilen Lösungen erforderlich,
insbesondere wenn die Einhaltung der Vorgaben zu Schrifthöhe
usw. größere Tafeln erforderlich macht. Im nachfolgendem Foto ist man
diesbezüglich über das Ziel hinausgeschossen, denn den
Inhalt der Planskizze hätte man auch auf einer kleineren Tafel
hinreichend darstellen können - zumal die Tafel ohnehin nicht
dem amtlichen Gestaltungsvorgaben eines Zeichen 458 entspricht: |
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Hier wird zweifellos
mit Kanonen auf Spatzen geschossen - mit dem Ergebnis, dass die
Aufstellvorrichtung zwar rechnerisch den Anforderungen genügt
aber hinsichtlich der Ausführung doch eher fragwürdig ist. Eine
kleinere Tafel hätte den Zweck auch erfüllt - dann hätte man
auch nicht den Gehweg (links vom Schild) mit Betonplatten
blockieren müssen. Die Sicherung dieser Platten mit Leitbaken
ist in diesem Fall ebenfalls unzulässig, da diese auf Geh- und
Radwegen nicht eingesetzt werden dürfen. Tafeln dieser Größe
wünscht man sich eigentlich auf Autobahnen und sonstigen
Schnellstraßen - denn hier werden in der Praxis oft normale
Tafeln der Größe 1600x1250mm eingesetzt, die dann visuell zur
"Briefmarke" werden und inhaltlich nicht zu erfassen sind. |
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mobile Betonfundamente
Die Erfordernisse der Praxis haben
zur Entwicklung von mobilen Betonfundamenten geführt, die
fragwürdige Lösungen wie im oben gezeigten Foto kultivieren
sollen.
Beim Einsatz dieser Betonfundamente
ist jedoch darauf zu achten, dass insbesondere Geh- und Radwege
nicht unzulässig eingeschränkt werden. Nur weil ein Schild
besser steht, ist dies kein Grund, die Mindestbreiten zu
unterschreiten. Dies gilt übrigens auch für den Einsatz
zur Aufstellung von Lichtsignalanlagen bzw. Überspannungsmasten.
Zudem sind diesen Ständern mit Blick
auf die Montage von Verkehrszeichen auch wieder konstruktive
Grenzen gesetzt, da auch hier die eigentlich eher unzweckmäßige
quadratische Grundfläche zum Einsatz kommt. Würde man
stattdessen eine lange Bauform wählen, würde sich einerseits die
Standsicherheit bei gleichem Gewicht verbessern und die Einschränkung von Geh- und Radwegen
ließe sich reduzieren. |
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mobiles
Betonfundament nach einem Sturm |
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passive Sicherheit
Da die gesamte Betrachtung von
Aufstellvorrichtungen maßgeblich auf die Standsicherheit
ausgerichtet ist, kommen Überlegungen zur passiven Sicherheit
oft zu kurz. Während die entsprechenden Vorgaben bei ortsfesten
Verkehrszeichen mit massiven Pfosten (Vorwegweiser usw.) passive
Schutzeinrichtungen fordern, weil der Schildermast sonst zur
Gefahr wird (vergleichbar mit Anprall an einen Baum), werden
diese Anforderungen bei
mobilen Verkehrszeichen nicht umgesetzt, obwohl die Gefährdung
oft vergleichbar ist. |
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Fragwürdige
Aufstellung mit massiven Betonelementen und Holzbalken
unmittelbar neben der Fahrbahn. Zur sonstigen Ausführung,
insbesondere dem provisorischen Fahrbahnausbau (ja, das war
genau so in Betrieb), erübrigt sich jeder Kommentar. |
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Natürlich wäre es aus Sicht der
Verantwortlichen unverhältnismäßig, wenn vor derartigen
Konstruktionen transportable Schutzeinrichtungen errichtet
werden müssten - ganz von der Hand zu weisen ist dieses
Erfordernis aber nicht. Dem kann man jedoch dahingehend Abhilfe
schaffen, indem das gezeigte Baustelleninformationsschild wie
ein ortsfester Wegweiser projektiert wird. Die Aufstellung
erfolgt dann mit Gitterrohrmasten und einem möglichst flachen
(mobilen) Betonfundament, was man problemlos im angrenzenden
Feld einbauen kann (Absprache mit dem Eigentümer vorrausgesetzt).
Das ein Fahrzeugführer weiterhin mit
dem Baum kollidieren könnte, ist übrigens kein Argument. Wird
ein Verkehrszeichen aufgestellt, liegt der Fokus im Falle eines
Unfalls allein hierauf und nicht auf sonstigen Gefährdungen die
sich im
Straßenverkehr ergeben. Gefährdungen, die von mobilen
Aufstellvorrichtungen (egal ob Fußplatten, Fußplattenträgern
oder mobilen Betonfundamenten) ausgehen, lassen sich nicht
immer ganz ausschließen. Aber sie lassen sich bei sorgfältiger
Planung und Ausführung zumindest minimieren und dies muss
stets das Ziel sein. Mit möglichst einfachen Lösungen wie im Foto hat man hingegen
schlechte Karten - insbesondere vor Gericht. |
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Aufstellung stets hinter Schutzplanken
Im Bereich von Schutzplanken
werden zur Aufstellung von Verkehrszeichen in der Regel
Schutzplankenhalter montiert. Sollen dennoch Fußplatten bzw.
Fußplattenträger zum Einsatz kommen, sind diese natürlich hinter
die Schutzeinrichtung zu stellen. Hierdurch darf die
Schutzeinrichtung aber nicht in Ihrer Wirkung beeinträchtigt
sein.
Keinesfalls dürfen
Verkehrszeichen vor Schutzeinrichtungen
aufgestellt werden - also wie im gezeigten
Negativ-Beispiel. Die eigentliche Funktion der Planke
ist in diesem Fall nicht mehr gegeben.
Zudem ist in diesem
Beispiel der Seitenabstand zum Verkehrsbereich
zu gering, die Fußplatten passen nicht in den
Fußplattenträger, dieser ist quadratisch und
damit mit Blick auf die erforderliche
Standsicherheit unterdimensioniert und natürlich
fehlt auch der Sicherungsbügel. |
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die
Aufstellung vor Schutzplanken ist unzulässig |
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