Fußplattenträger
Hat man die erwähnten Grenzen normaler Fußplatten erreicht (drei, allerhöchstens vier übereinander) und reicht das Standmoment dennoch nicht aus, sind Fußplattenträger einzusetzen. Sie bestehen in der Regel aus einem festen Rahmen aus Stahl oder Aluminium, und einer Aufnahme für den Pfosten bzw. das Schaftrohr. Fußplattenträger können auch klappbar ausgeführt sein und über verschiedene Aufnahmen für Schaftrohre verfügen.

Das erforderliche Gewicht darf nur durch Fußplatten aufgebracht werden, die hierzu sicher stapelbar und damit sortenrein sein müssen. Andere Gegenstände mit hohem Gewicht, wie z.B. Betonplatten, Bordsteinkanten, Rasengitterseite, Stahlträger usw. sind nicht zulässig.

 

Fußplattenträger sollte in der Regel in der langen Bauform eingesetzt werden - also die Ausführungen, bei denen die Fußplatten in Längsrichtung (Windlast) vor und hinter dem Schilderpfosten liegen. Diese Systeme erzielen die höchsten Standsicherheitsklassen bei vergleichsweise geringem Gewicht. Mit nahezu quadratischen Fußplattenträgern, welche eigentlich für Überspannungsmasten von temporären Lichtsignalanlagen vorgesehen sind, lassen sich hingegen nur deutlich geringere Standsicherheitsklassen erzielen und das mit einem vergleichsweise hohem Gewicht.

 

 Fußplattenträger (kurze Bauform) 
Fußplattenträger mit kurzer Bauform haben - je nach Ausführung - nur wenig Vorteile bezüglich der Standsicherheit, da auch in diesem Fall der Schwerpunkt mit jeder aufgelegten Fußplatte nach oben wandert und der Rahmen nicht wesentlich länger als eine einzelne Fußplatte ist.

In diesem Fall ist eher der verbesserte Diebstahls- und Vandalismusschutz zu nennen, da das Schaftrohr mit dem Ständer verschraubt werden kann und so - zusammen mit den Fußplatten - eine Einheit bildet.

Es gibt jedoch auch kurze Fußplattenträger mit etwa 1,20m Länge - hier sind dann schon wieder Vorteile bezüglich der Standsicherheit gegeben, da ein solcher Ständer mit z.B. nur drei Fußplatten bereits die Klasse K4 erreicht (Abbildung). Allgemein liegen die  Standsicherheitsklassen dieser Fußplattenträger zwischen K1 und K6 (je nach Ausführung).

Fußplattenträger (kurze Bauform) = K4 mit nur drei Fußplatten

 

Fußplattenträger - lange Bauform
Liegt die erforderliche Standsicherheitsklasse über dem, was gestapelte Fußplatten (bis K3) bzw. Fußplattenträger kurzer Bauform (bis K6) leisten können, kommen Fußplattenträger mit langer Bauform zum Einsatz. Die Fußplatten liegen in diesem Fall vor und hinter dem Pfosten (in Richtung der Windlast versteht sich).

Durch die mehr als doppelte Länge des Rahmens (im Vergleich zu einer Fußplatte) und dessen Eigengewicht (insbesondere bei Stahl), erreichen diese Ständer mit deutlich weniger Fußplatten viel höhere Standsicherheitsklassen, denn das Standmoment ist in der Regel mindestens doppelt so hoch.

Wo z.B. mehr als sechs Fußplatten ohne Ständer übereinander gestapelt werden (unzweckmäßig, da hoher Schwerpunkt), bzw. fünf Fußplatten in einem Ständer kurzer Bauform, reichen bei einem Ständer mit langer Bauform nur zwei Fußplatten aus, um die gleiche Standsicherheitsklasse (K6) zu erreichen.

Fußplattenträger (lange Bauform), klappbar
K6 mit nur zwei Fußplatten (Prüfkraft 720N)

 

langer Fußplattenträger mit verkürzter Bauform
Eine Sonderstellung haben Fußplattenträger mit verkürzter Bauform. Hiermit sind Rahmen gemeint, die zwar länger als eine einzelne Fußplatte sind, aber die vor und hinter dem Pfosten aufgelegten Fußplatten nur zu etwa 2/3 oder weniger aufnehmen (Foto).

Hierdurch befindet sich die Kippkante nicht am äußeren Ende der Fußplatten, sondern zwischendrin - die Länge der eigentlichen Aufstellvorrichtung ist damit deutlich kürzer als bei einem "richtigen" Fußplattenträger mit langer Bauform, in welchem die Fußplatten auf der gesamten Länge aufliegen.

Entsprechend ergeben sich bei den verkürzten Ausführungen trotz gleicher Ballastierung geringere Standsicherheitsklassen - in der Regel sind diese vergleichbar mit einem Fußplattenträger kurzer Bauform. Diese Aufstellung ist nicht unbedingt falsch, aber auch nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Bezogen auf das Foto fehlt natürlich die erforderliche Feuerverzinkung und ein Bügel zum Sichern der Fußplatten.

Fußplattenträger mit verkürzter Bauform

 

 Fußplattenträger mit quadratischer Bauform sind ungeeignet
Wie bereits beschrieben ist es die Länge des Fußplattenträgers und dessen Gewicht inkl. der aufgelegten Fußplatten, welche das Standmoment bilden und so  dem Kippmoment entgegenwirken. Bei Fußplattenträgern mit nahezu quadratischer Grundfläche (z.B. 80 x 90cm, 90 x 100cm usw.) greifen hingegen neben der relativ kurzen Länge, auch die bereits erwähnten Nachteile des erhöhten Schwerpunktes.

 

Entsprechend erreicht ein solcher Ständer erst mit etwa 10 Fußplatten die Standsicherheitsklasse K8. Das Gewicht einer solchen Aufstellvorrichtung, was insbesondere für den Transport von Bedeutung ist, beträgt dann inkl. Fußplatten zwischen 300kg und 350kg.

Derartige Konstruktionen sind üblicherweise für Überspannungsmasten von temporären Lichtsignalanlagen vorgesehen und somit für die Aufstellung von Großschildern wie Planskizzen, Lenkungstafeln usw. nur bedingt geeignet. Beim gezeigten Beispiel wurden sogar nur 6 Fußplatten eingesetzt - mit entsprechendem Ergebnis.

Eine standsichere Aufstellung von Planskizzen und Lenkungstafeln ist (bei Wahrung der vorgeschriebenen Aufstellhöhe) mit diesen Ständern in der Regel nicht möglich. Es macht auch keinen Sinn, derartige Konstruktionen endlos mit Fußplatten zu beladen, so dass z.B. auf beiden Seiten jeweils 15 Platten liegen.

quadratische Fußplattenträger sind unzweckmäßig

 

 

 

 

 

Fußplattenträger / LSA-Mast (quadratische Bauform)
K8 mit 10 Fußplatten = für Verkehrszeichen unzweckmäßig

Fußplattenträger (lange Bauform)
Klasse K8 schon mit vier Fußplatten

 

 

Der Fußplattenträger im rechten Bild erreicht bereits mit 4 Fußplatten die gleiche Standsicherheitsklasse K8, für die im links gezeigten Beispiel 10 Fußplatten nötig sind. Das erforderliche Gewicht in Form von Fußplatten beträgt im rechten Beispiel etwa 112kg, also weniger als die Hälfte im Vergleich zum quadratischen Fußplattenträger, der mit etwa 280kg ballastiert werden muss.

 

Planskizzen und Lenkungstafeln nur mit Fußplattenträgern (lange Bauform) aufstellen!
Wie die bisherigen Erläuterungen zeigen, sind zur Aufstellung von Verkehrszeichen möglichst Fußplattenträger in langer Bauform einzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Aufstellung von Großschildern wie Planskizzen und Lenkungstafeln, denn hier werden in Kombination mit einer fachgerechten Aufstellhöhe die höchsten Standsicherheitsklassen erforderlich:

 

Mangelhafte Aufstellung einer Planskizze außerorts. Die Standsicherheit ist unzureichend, bedingt durch den falsch ausgewählten Fußplattenträger (quadratische Bauform), der zudem nicht verzinkt, sondern verrostet ist. Durch den Einsatz verschiedener Fußplatten sind diese nicht sicher gestapelt. Ein Bügel, der die Fußplatten zusätzlich sichert (gemäß TL erforderlich), fehlt ebenfalls - wäre aber mit Blick auf die unterschiedlichen Fußplatten eh wirkungslos. Eine Konstruktion wie diese versagt schon bevor Windstärke 8 erreicht ist. Tatsächlich müsste sie an diesem Standort aber bis Windstärke 10 bemessen sein.

 

Auswahl der Fußplatten
Die Technischen Lieferbedingungen legen fest, dass Fußplatten aus Beton nicht zulässig sind. Dies gilt stellvertretend für ähnliche Einrichtungen, wie z.B. Rasengittersteine. Folglich ist die Ballastierung mit derartigen Elementen unzulässig.

Mit Beton gefüllte Kunststofffußplatten (Hohlformen) stellen eine Ausnahme dar - daher sind diese Einrichtungen zur Ballastierung zulässig - sofern sie nicht beschädigt sind (aufklaffende Kanten, die zerkrümelte Betonfüllung fällt heraus usw.).

sortenrein und stapelbar + Sicherungsbügel
Werden in Fußplattenträgern zwei oder mehr Fußplatten gelagert, so sind diese gegen Verschieben bzw. Verrutschen zu sichern. Dies erfordert zunächst Fußplatten, die miteinander stapelbar und damit bereits konstruktiv gegen Verrutschen gesichert sind. Daher ist immer nur eine Sorte einzusetzen, denn nur dann greifen die jeweiligen Stapelnoppen ineinander.

Zusätzlich dazu ist ein Sicherungsbügel erforderlich, der die jeweiligen Fußplattenstapel im Fußplattenträger sichert. Dies erfordert ebenfalls sortenreine Fußplatten auf beiden Seiten, da sonst die Höhe der Stapel variiert und der Sicherungsbügel funktionslos ist (Foto).

...was nicht passt, wird passend gemacht. Der gute Wille war da.

 

Sonderkonstruktionen
Die ZTV-SA 97 sehen je nach Einsatzgebiet als höchsten Wert die Klasse 2 x K9 vor - ab dieser Klasse ist eine mobile Aufstellung in der Regel nicht mehr möglich bzw. sinnvoll, da die Konstruktion Fundamente wie beim Festeinbau erfordern würde. Dennoch sind im Bereich der Baustellenabsicherung solche mobilen Lösungen erforderlich, insbesondere wenn die Einhaltung der Vorgaben zu Schrifthöhe usw. größere Tafeln erforderlich macht. Im nachfolgendem Foto ist man diesbezüglich über das Ziel hinausgeschossen, denn den Inhalt der Planskizze hätte man auch auf einer kleineren Tafel hinreichend darstellen können - zumal die Tafel ohnehin nicht dem amtlichen Gestaltungsvorgaben eines Zeichen 458 entspricht:

 

Hier wird zweifellos mit Kanonen auf Spatzen geschossen - mit dem Ergebnis, dass die Aufstellvorrichtung zwar rechnerisch den Anforderungen genügt aber hinsichtlich der Ausführung doch eher fragwürdig ist. Eine kleinere Tafel hätte den Zweck auch erfüllt - dann hätte man auch nicht den Gehweg (links vom Schild) mit Betonplatten blockieren müssen. Die Sicherung dieser Platten mit Leitbaken ist in diesem Fall ebenfalls unzulässig, da diese auf Geh- und Radwegen nicht eingesetzt werden dürfen. Tafeln dieser Größe wünscht man sich eigentlich auf Autobahnen und sonstigen Schnellstraßen - denn hier werden in der Praxis oft normale Tafeln der Größe 1600x1250mm eingesetzt, die dann visuell zur "Briefmarke" werden und inhaltlich nicht zu erfassen sind.

 

mobile Betonfundamente
Die Erfordernisse der Praxis haben zur Entwicklung von mobilen Betonfundamenten geführt, die fragwürdige Lösungen wie im oben gezeigten Foto kultivieren sollen.

Beim Einsatz dieser Betonfundamente ist jedoch darauf zu achten, dass insbesondere Geh- und Radwege nicht unzulässig eingeschränkt werden. Nur weil ein Schild besser steht, ist dies kein Grund, die Mindestbreiten zu unterschreiten. Dies gilt übrigens auch für den Einsatz zur Aufstellung von Lichtsignalanlagen bzw. Überspannungsmasten.

Zudem sind diesen Ständern mit Blick auf die Montage von Verkehrszeichen auch wieder konstruktive Grenzen gesetzt, da auch hier die eigentlich eher unzweckmäßige quadratische Grundfläche zum Einsatz kommt. Würde man stattdessen eine lange Bauform wählen, würde sich einerseits die Standsicherheit bei gleichem Gewicht verbessern und die Einschränkung von Geh- und Radwegen ließe sich reduzieren.

mobiles Betonfundament nach einem Sturm

 

passive Sicherheit
Da die gesamte Betrachtung von Aufstellvorrichtungen maßgeblich auf die Standsicherheit ausgerichtet ist, kommen Überlegungen zur passiven Sicherheit oft zu kurz. Während die entsprechenden Vorgaben bei ortsfesten Verkehrszeichen mit massiven Pfosten (Vorwegweiser usw.) passive Schutzeinrichtungen fordern, weil der Schildermast sonst zur Gefahr wird (vergleichbar mit Anprall an einen Baum), werden diese Anforderungen bei mobilen Verkehrszeichen nicht umgesetzt, obwohl die Gefährdung oft vergleichbar ist.

 

Fragwürdige Aufstellung mit massiven Betonelementen und Holzbalken unmittelbar neben der Fahrbahn. Zur sonstigen Ausführung, insbesondere dem provisorischen Fahrbahnausbau (ja, das war genau so in Betrieb), erübrigt sich jeder Kommentar.

 

Natürlich wäre es aus Sicht der Verantwortlichen unverhältnismäßig, wenn vor derartigen Konstruktionen transportable Schutzeinrichtungen errichtet werden müssten - ganz von der Hand zu weisen ist dieses Erfordernis aber nicht. Dem kann man jedoch dahingehend Abhilfe schaffen, indem das gezeigte Baustelleninformationsschild wie ein ortsfester Wegweiser projektiert wird. Die Aufstellung erfolgt dann mit Gitterrohrmasten und einem möglichst flachen (mobilen) Betonfundament, was man problemlos im angrenzenden Feld einbauen kann (Absprache mit dem Eigentümer vorrausgesetzt).

Das ein Fahrzeugführer weiterhin mit dem Baum kollidieren könnte, ist übrigens kein Argument. Wird ein Verkehrszeichen aufgestellt, liegt der Fokus im Falle eines Unfalls allein hierauf und nicht auf sonstigen Gefährdungen die sich im Straßenverkehr ergeben. Gefährdungen, die von mobilen Aufstellvorrichtungen (egal ob Fußplatten, Fußplattenträgern oder mobilen Betonfundamenten)  ausgehen, lassen sich nicht immer ganz ausschließen. Aber sie lassen sich bei sorgfältiger Planung und Ausführung zumindest minimieren und dies muss stets das Ziel sein. Mit möglichst einfachen Lösungen wie im Foto hat man hingegen schlechte Karten - insbesondere vor Gericht.

 

Aufstellung stets hinter Schutzplanken
Im Bereich von Schutzplanken werden zur Aufstellung von Verkehrszeichen in der Regel Schutzplankenhalter montiert. Sollen dennoch Fußplatten bzw. Fußplattenträger zum Einsatz kommen, sind diese natürlich hinter die Schutzeinrichtung zu stellen. Hierdurch darf die Schutzeinrichtung aber nicht in Ihrer Wirkung beeinträchtigt sein.

Keinesfalls dürfen Verkehrszeichen vor Schutzeinrichtungen aufgestellt werden - also wie im gezeigten Negativ-Beispiel. Die eigentliche Funktion der Planke ist in diesem Fall nicht mehr gegeben.

Zudem ist in diesem Beispiel der Seitenabstand zum Verkehrsbereich zu gering, die Fußplatten passen nicht in den Fußplattenträger, dieser ist quadratisch und damit mit Blick auf die erforderliche Standsicherheit unterdimensioniert und natürlich fehlt auch der Sicherungsbügel.

die Aufstellung vor Schutzplanken ist unzulässig