WL7

 

Strahlerart :

Richtstrahler einseitig

Lichtfarbe :

Gelb

Ø der Optik :

300mm

Leuchtmittel :

Halogenglühlampe oder LED

Betrieb durch :

12V / 24V Akku, Trafo oder KFZ-Bordnetz

Betriebsweise :

Blinklicht, Tag 100%, bei Nacht gedimmt

Anwendung :

Vorwarnleuchte, Vorwarnanzeiger, Sicherungsfahrzeug

 

WL7 = 300mm Blinklicht

 

Wenn in den RSA von Vorwarnleuchten die Rede ist, welche neben der Fahrbahn stehen bzw. an Sicherungsfahrzeugen oder über Verkehrszeichen montiert werden, dann sind damit explizit 300mm Blinkleuchten vom Typ WL7 gemeint. Blitzendes Licht (WL4 und WL5) ist für diesen Zweck nicht zulässig.

 

 

 

Betriebsweise / Signalbild
Warnleuchten vom Typ WL7 zeigen gelbes Blinklicht. Sie leuchten am Tag mit 100% Helligkeit und reduzieren die Intensität bei Dunkelheit automatisch (Nachtabsenkung). Damit wird eine Blendung der Verkehrsteilnehmer vermieden und die Akkulaufzeit verlängert. Als Lichtquelle dienen Halogenglühlampen (in der Regel 35W bis 55W) oder Hochleistungs-LEDs.

 

 

 

Spannungsversorgung
Die Betriebsspannung dieser Leuchten liegt zwischen 12 und 24V und wird üblicherweise über entsprechende Akkus bereitgestellt. Werden sie am Bordnetz von Fahrzeugen betrieben, ist eine EMV-Zulassung erforderlich.

 

 

 

Ausrichtung der Optik auf den Verkehr
Der Lichtaustritt dieser Leuchten beträgt lediglich 3x3°, also sehr eng gebündelt, wodurch auch die überragende Warnwirkung resultiert. Es ist deshalb wirklich wichtig, die Leuchten korrekt auf den Verkehr auszurichten, denn nur so können sie ihr Potential voll entfalten. Bei Leuchten die ungenau ausgerichtet sind, trifft das Licht oft nach wenigen Metern auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen auf, wodurch die Weitwarnwirkung verloren geht. Die nebenstehenden Fotos zeigen eine mangelhafte Haltevorrichtung in Form einer Standard-Bügelschelle, wie man sie von Warnleuchten des Typs WL1 und WL2 kennt. Die Vorwarnleuchte kippt deshalb nach unten, was zur Folge hat, dass der Lichtkegel bereits in etwa 20m Entfernung auf dem Randstreifen auftrifft.

 

falsche Ausrichtung der Leuchte

 

mangelhafte Ausrichtung bedingt durch falsche Montage

 

Bei korrekt ausgerichteten Leuchten verläuft die optische Achse parallel zur Fahrbahnlängsachse, was üblicherweise mit einem lotrecht stehendem Schaftrohr und einer komplett daran anliegenden Leuchte bewerkstelligt werden kann. Dies erfordert allerdings auch eine geeignete Halterung. Im Idealfall erfolgt die Montage an Rundrohren, denn so können die Leuchten auch im Bereich von Kurven oder Verschwenkungen perfekt auf den Verkehr ausgerichtet werden. Hierzu stellt man sich die Vorwarnwarnleuchten am Besten als Taschenlampen vor, mit denen man dem Fahrzeugführer in etwa 300m Entfernung ins Gesicht leuchten will. Nur so wird das optische System effektiv genutzt.

 

korrekte Ausrichtung auf den Verkehr

 

fachgerechte Montage an Rundrohr mit geeigneter Halterung

 

Montagehöhe
Damit sie nicht von vorausfahrenden Fahrzeugen verdeckt werden und um eine Blendung im Nahbereich zu vermeiden, sollen Vorwarnleuchten vom Typ WL7 in mindestens 2,50m Höhe angebracht werden.

 

 

 

Prüfung nach TL Warnleuchten 90
Leuchten der Kategorie WL7 müssen den TL-Warnleuchten 90 entsprechen. Insbesondere einige LED-Produkte erwirken äußerlich den Anschein einer geprüften Leuchte, da es sich um standardisierte TL-Leuchtengehäuse handelt. Ein klassisches Beispiel ist das Gehäuse des Richtstrahlers MS 340, welches bereits zu Zeiten der Halogentechnik das Standardgehäuse bei allen nennenswerten Herstellern war. Folglich kamen etwa 2002 / 2003 die ersten 300mm Leuchten mit LED-Modul auf den Markt. Tatsächlich haben diese Leuchten aber nie eine lichttechnische Prüfung im Sinne der TL Warnleuchten 90 erfahren. Nach über 10 Jahren im Einsatz wird zudem ersichtlich, dass viele dieser Produkte inzwischen derart an Lichtstärke verloren haben, dass sie als Vorwarnleuchte definitiv nicht mehr zu gebrauchen sind. Ein visueller Vergleich mit aktuellen TL-geprüften LED-Leuchten, macht dies mehr als deutlich.

 

300mm LED-Vorwarnleuchte ohne BASt-Zulassung

 

Produktübersicht 300mm Blinkleuchten (WL7)

 

P.BERGHAUS, P.B. Blinker 340

Leuchtmittel

Typ

Lichtfarbe

Prüfnummer

Halogen 12V 35W

WL7

Gelb

V4-38-2001

 

 

P.Berghaus, P.B. 340 LED

Leuchtmittel

Typ

Lichtfarbe

Prüfnummer

1 LED (COB)

WL7

Gelb

V4-69-2011

 

 

HORIZONT, MS 340 Vorwarnleuchte 340 mm

Leuchtmittel

Typ

Lichtfarbe

Prüfnummer

Halogen 12V 55W

WL7

Gelb

U5-4096

 

 

HORIZONT, MS 340 LED

Leuchtmittel

Typ

Lichtfarbe

Prüfnummer

4 LED

WL7

Gelb

V4-14-2011

 

 

NISSEN, Halogen-Vorwarnleuchte 300 mm

Leuchtmittel

Typ

Lichtfarbe

Prüfnummer

Halogen 12V / 35W

WL7

Gelb

U5-2096

 

 

NISSEN, Multi-Light LED 340 Typ 690/1

Leuchtmittel

Typ

Lichtfarbe

Prüfnummer

4 LED

WL7

Gelb

V4-59-2011

 

 

VITRACO COMBi-flash 300 LED

Leuchtmittel

Typ

Lichtfarbe

Prüfnummer

4 LED

WL7

Gelb

V3-25-2014

 

 

 

Bildergalerie WL7

 

Mangelhafte Befestigung mittels Standard-Bügelschelle. Die Leuchte kippt durch ihr Eigengewicht und die fehlende Verstärkung der Gehäuserückwand nach unten, was zur Folge hat, dass der Lichtkegel bereits in etwa 20m Entfernung auf dem Randstreifen auftrifft. Die eigentlich beabsichtigte Weitwarnwirkung geht damit verloren.

 

So sieht das Ganze aus der Entfernung aus (das Bild ist zur besseren Ansicht bereits zugeschnitten). Auch die rechte Leuchte ist gerade aktiv. Es handelt sich um eine aktuelle LED-Leuchte mit BASt-Prüfung nach WL7. Durch die LED-Technik kommt es auch nicht zum Nachglimmen wie bei Halogenleuchten, sprich die Aufnahme repräsentiert etwa 100% Helligkeit. Der Lichtkegel dieser Leuchte trifft noch vor dem schwarzen PKW auf dem Randstreifen auf.

 

So würde das Bild bei korrekter Montage aussehen.

 

Gleiche Autobahn an anderer Stelle. Auch in diesem Fall sorgt die mangelhafte Halterung / Anbringung dafür, dass der Lichtkegel nach etwa 20m im Mittelstreifen auftrifft.

 

Entsprechend sieht das Ergebnis aus - der Fahrzeugführer ist komplett außerhalb des Lichtkegels. Eine konventionelle Warnleuchte vom Typ WL1 würde eine ähnliche Helligkeit aufweisen, mit dem Unterschied, dass bei WL1 eine Lichtstärke von 20cd vorgesehen ist, während die hier gezeigten WL7 eigentlich eine Lichtstärke von 20000cd erreichen.

 

Das die eingesetzten Vorwarnleuchten diese Lichtwerte durchaus erreichen, zeigt diese Aufnahme aus Käferperspektive in etwa 20m Entfernung. Die Leuchte ist daher vorrangig als Schutzplankenbeleuchtung aktiv. Das man in der Optik den Schatten des Anschlusskabels sieht, ist sicherlich etwas fragwürdig, fällt aber (bei fachgerechtem Einsatz dieser Leuchten) aus der Entfernung nicht auf.

 

Situation bei fachgerechter Ausrichtung

 

Leuchten vom Typ WL7 werden auch zur Ankündigung von Nachtbaustellen eingesetzt. Die gezeigte Kombination entspricht allerdings nicht den amtlichen Vorgaben. Entgegen der ursprünglich vorgesehenen Varianten wird gemäß Einführungserlass auf den Schriftzug "Nachtbaustelle" verzichtet. Die Vorwarnleuchten sind zudem in den oberen Teil der Tafel zu integrieren.

 

Wer die Seite rsa-online.com schon etwas länger kennt wird natürlich feststellen, dass dieses Foto nicht allein wegen der Warnleuchten hier auftaucht. Die Aufnahme entstand an einem Freitag gegen 12:30 Uhr - in diesem Sinne: Gute Nacht!